Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 29
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass der Vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regie­rung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Durchführung der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; STeAHG) 
 
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Nach einem ersten, am 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichneten Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (Tax Information Exchange Agreement, TIEA) und in Umsetzung der Erklärung Liechtensteins vom 12. März 2009 hat Liechtenstein weitere zehn TIEA (u.a. mit Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich) sowie zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Luxemburg und San Marino abgeschlossen. Innerhalb einer Zeitspanne von weniger als einem Jahr, hat es Liechtenstein geschafft, am 10. November 2009 auf die "weisse Liste" der OECD gesetzt zu werden.
Die Steuerinformations- und Doppelbesteuerungsabkommen sehen für den Austausch von Informationen den Amtshilfeweg vor. Das vorgeschlagene Gesetz schafft für alle abgeschlossenen TIEA und DBA - mit Ausnahme der Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit dem Vereinigten Königreich - eine einheitliche Rechtsgrundlage für das innerstaatliche Amtshilfeverfahren. Die abkommenskonforme Leistung der Amtshilfe durch Beschaffung der notwendigen Informationen im Inland richtet sich also nach diesem Gesetz. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist auf das dritte Quartal 2010 mit Wirkung für die Steuerjahre 2011 und spätere vorgesehen, es sei denn, ein TIEA oder ein DBA sieht ein anderes, früheres Inkrafttreten vor.
Der Gesetzesentwurf wurde von einer von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ressorts Präsidium in den Monaten Oktober und November 2009 erarbeitet. Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter des Ressorts Justiz, der Steuerverwaltung, des Verwaltungsgerichtshofs und des Landgerichtes, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltskammer und der Hochschule Liechtenstein sowie ein externer Experte an.
Zuständige Ressorts
Ressorts Präsidium und Ressort Finanzen
Betroffene stellen
Steuerverwaltung, Landespolizei, Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 30. März 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Durchführung der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Steueramthilfegesetz; SteAHG) zu unterbreiten.
1.Anlass der Vorlage
In den vergangenen Monaten hat die Regierung eine ganze Reihe von Abkommen (Übereinkommen) über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (Tax Information Exchange Agreement, abgekürzt "TIEA") abgeschlossen. Besonders hervorzuheben sind die Abkommen mit Deutschland, Frankreich und mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien. Letzteres wird mit einem besonderen Gesetz umgesetzt. Daneben gibt es das am 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarte TIEA, das am 4. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen wurde mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA, AHG-USA) umgesetzt.
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Zudem gibt es mittlerweile zwei Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Hinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen, abgekürzt "DBA"). Diese beiden DBA wurden mit Luxemburg und mit San Marino vereinbart. Doppelbesteuerungsabkommen dienen auch, aber nicht nur, der Verhinderung der Steuerhinterziehung. Im Vordergrund steht die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es soll das nämliche Steuersubstrat nicht von zwei Staaten gleichzeitig besteuert werden, sondern es soll anhand von Zuteilungsnormen eine abgestimmte Rangordnung mit Bezug auf "wer" besteuert "was" vereinbart werden. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung wird in dieser Vorlage nicht thematisiert, sondern nur die Amtshilfe im Rahmen der DBA.
Um die in den TIEA und DBA bilateral geregelte Amtshilfe im Inland durchführen zu können, braucht es ein nationales, diese Amtshilfeverfahren generell regelndes Gesetz, welches sowohl im Falle eines TIEA als auch im Falle eines DBA anwendbar ist. Das Gesetz ist so aufgebaut, dass es auch auf künftige TIEA und DBA anwendbar ist.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 246
Landtagssitzungen
22. April 2010
Stichwörter
G über die Durch­füh­rung der inter­na­tio­nalen Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen (SteAHG)
Inter­na­tio­nale Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen, Durch­füh­rung (Steueramtshilfegesetz)
SteAHG (Steueramtshilfegesetz)
Steuer, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, Steueramtshilfegesetz
Steu­er­amts­hil­fe­ge­setz (SteAHG)