Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG)
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Die Regierung schlägt vor, das Zahlungsdienstegesetz (ZDG) dahingehend anzupassen, dass die direkt anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (EU-Vo 924/2009) zu keinem normativen Widerspruch führen. Hierzu bedarf es zweier Anpassungen in Art. 93 ZDG.
Im Zuge dieser Anpassung ist zudem ein Versehen in Art. 90 ZDG zu korrigieren.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Stelle
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 20. April 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) zu unterbreiten.
Im Rahmen der Schaffung des ZDG wurde der Erlass der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 zwar vorhergesehen, was seinen Niederschlag im Bericht und Antrag Nr. 42/2009 gefunden hatte, konnte aber offenkundigerweise - da noch nicht erlassen - nicht Eingang in das ZDG finden. Der am 16. September 2009 erfolgte Erlass macht nun entsprechend eine Anpassung des ZDG notwendig.
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Die EU-Vo 924/2009 ist noch nicht ins EWR-Abkommen übernommen. Deren Übernahme steht jedoch ausser Frage, weshalb eine Anpassung auch davor erfolgen kann.