Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 5
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Wohnbauförderungsgesetzes
2.Abän­de­rung des Subventionsgsesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie die Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz  aufgeworfenen Fragen  
 
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In seiner Sitzung vom Dezember 2009 hat sich der Landtag mit der Aufhebung der Kindersubventionen gemäss Wohnbauförderungsgesetz einerseits und der Subventionen für Elektrofahrzeuge andererseits befasst. Angesichts der finanziellen Gegebenheiten und der Höhe des Sanierungsbedarfs hatte die Regierung diese beiden Staatsleistungen eindeutig als "nicht notwendig" eingestuft und deren Abschaffung bereits bei der Verabschiedung der Finanzplanung und des Landesvoranschlages angekündigt. Der Landtag anerkannte anlässlich der Debatte zur Finanzplanung 2010 bis 2014 im November 2009 die finanzpolitische Zielsetzung der Regierung, die Sanierung des Staatshaushaltes durch eine Reduktion von Staatsleistungen und Staatsaufgaben anzustreben. Zu Diskussionen führte dieses erste Massnahmenpaket insofern, als dass es sich damit um Kürzungen in den Bereichen Umwelt- und Familienpolitik handelt. Einige Abgeordnete regten an, die Subventionen nicht gänzlich zu streichen, sondern diese lediglich zu reduzieren.
Die Regierung hält an ihrer Stossrichtung fest und ist überzeugt, dass diese erste Entlastung der Ausgabenseite keine Härtefälle schafft, sondern damit zwei nicht notwendige Leistungen des Staates aufgehoben werden.
Zuständige Ressorts
Ressort Finanzen, Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Amt für Wohnungswesen, Motorfahrzeugkontrolle
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Vaduz, 9. Februar 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie die Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz (BuA Nr. 108/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Ein zentrales Anliegen mehrerer Abgeordneter bestand in dem Wunsch an die Regierung, sobald als möglich ein ausgewogenes Sparpaket im Landtag zu präsentieren, welches alle gesellschaftlichen Bereiche und alle Bevölkerungsschichten und Institutionen umfasst. Es soll aufgezeigt werden, wer, wann und in welchem Ausmass betroffen sein wird. Dabei sei der Verhältnismässigkeit und der Sozialverträglichkeit besonderes Augenmerk zu schenken. Vermehrt wurde es als unglücklich bezeichnet, dass im ersten Massnahmenpaket ausgerechnet zulasten der Familien und der Umwelt gespart werden soll. Gleichzeitig wurde betont, dass eine Sanierung des Staatshaushaltes nicht gelingen kann, wenn auf alle Par-
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tikularinteressen Rücksicht genommen wird. Bei beiden Bereichen plädierten dennoch mehrere Abgeordnete dafür, die betreffenden Subventionen nicht gänzlich aufzuheben, sondern diese vielmehr nur zu reduzieren, da in den Massnahmen insbesondere auch eine Schwächung des Mittelstandes auszumachen sei. Ein Abgeordneter sieht in der Vorlage gar die Gefahr, dass der Sparwille bei den einträglichen Bereichen wie dem Gesundheitswesen abnehmen werde, je mehr zulasten des Mittelstandes gespart wird. Ein weiterer Abgeordneter ortete in der Vorlage einen "Schnellschuss" der Regierung, welche zu Jahresende noch eine Sparmassnahme vorweisen wolle. Es wurde aber auch die Ansicht vertreten, dass mit diesem ersten Massnahmenpaket echte Luxussubventionen abgeschafft würden. Der Umstand, dass auf die Durchführung einer Vernehmlassung verzichtet worden ist, veranlasste einen Abgeordneten zur Frage, wie die Regierung bei künftigen Sparvorlagen mit diesem Thema umzugehen gedenkt.
Die Regierung legte anlässlich der Landtagsdebatte ihre Haltung zu diesen Anliegen dar. Ausgangspunkt bildete dabei die im November 2009 im Landtag verabschiedete Finanzplanung 2010 bis 2014 (BuA Nr. 100/2009) und die darin enthaltene Erkenntnis, dass zur Sanierung des Finanzhaushalts bis zum Ende des fünfjährigen Planungszeitraums die Eckwerte des Finanzleitbildes erreicht werden müssen. Dies bedingt in den nächsten Jahren eine Einsparung von CHF 160 Mio., die durch Massnahmenpakete, welche dem Landtag in den kommenden Jahren regelmässig zur Verabschiedung vorgelegt werden, erreicht werden soll. Die Regierung hat in Aussicht gestellt, in der ersten Hälfte dieses Jahres mit einem ersten grösseren Massnahmenpaket an den Landtag zu gelangen. Inhalt und Grössenordnung werden im Rahmen des im Finanzplanungsbericht beschriebenen Sanierungsprojektes erarbeitet, wobei kein einziger Bereich des Staates ausgeklammert ist. Durch dieses Vorgehen wird gewährleistet, dass sich Partikularinteressen an einem übergeordneten Ziel orientieren und diesem unterordnen.
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Das vorliegende, erste kleine Massnahmenpaket ist bereits im Rahmen des Finanzplanungsberichtes und des Landesvoranschlages 2010 angekündigt worden, nachdem diese beiden Bereiche bereits bei früheren Finanzplanungen zur Überprüfung anstanden. Von einem überstürzten Vorgehen oder gar einem "Schnellschuss" kann somit keine Rede sein. Was das Anliegen der bloss teilweisen Aufhebung der Subventionen betrifft, so ist die Regierung der Auffassung, "dass es angesichts des aufgezeigten Handlungsbedarfs nicht mehr ausreicht, staatliche Leistungen nur zu kürzen, diese aber als Grundleistung aufrecht zu erhalten. Vielmehr müssen möglichst viele Staatsleistungen identifiziert werden, welche verantwortbar gänzlich aufgehoben werden können, denn es wird noch genügend Bereiche geben, bei welchen eine Aufhebung nicht denkbar ist und selbst eine Reduktion grosser Anstrengungen bedarf. Eine gänzliche Aufhebung hat zudem einen entlastenden Effekt auf die Verwaltung, was wiederum Voraussetzung für einen Kapazitätsabbau im Personalbereich darstellt." 1 Die Regierung ist klar der Meinung, dass es sich bei den zur Aufhebung vorgeschlagenen Subventionen um nicht notwendige Leistungen handelt, auf die schmerzfrei verzichtet werden kann. Die Frage nach der Vernehmlassungspraxis im Rahmen der Sanierungsprojekte wurde dahingehend beantwortet, dass sich die Regierung vorbehält, dem Landtag Massnahmen vorzuschlagen, ohne eine Vernehmlassung durchgeführt zu haben. Es liegt in der Verantwortung der Regierung, die politische Umsetzbarkeit von Regierungsvorlagen zu beurteilen und mit dem Landtag in Diskussion zu treten. Dazu gehört auch die Einschätzung, mit welchen Kreisen bei der Erarbeitung einer Vorlage in Kontakt zu treten ist, ob eine breite Vernehmlassung durchgeführt werden soll oder ob auf eine Vernehmlassung ganz verzichtet wird.



 
1Zitat Finanzplanungsbericht BuA Nr. 100/2009, Seite 62
 
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 121
2010 / 120
Landtagssitzungen
17. März 2010
Stichwörter
Staats­haus­halt, Sanierung
Sub­ven­tion, für Elektrofahrzeuge
Sub­ven­tionen, staat­liche, Abschaffung
Wohn­bau­för­de­rung, Kindersubventionen