Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Jurisdiktionsnorm und des Unfallversicherungsgesetzes) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens hat der Landtag die Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst und gutgeheissen. Dennoch wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere den Instanzenzug, die Vertraulichkeit bei der Anfechtung von Schiedssprüchen sowie die Festlegung der schiedsfähigen Bereiche.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Fürstliches Landgericht, Fürstliches Obergericht, Fürstlicher Oberster Gerichtshof, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 4. Mai 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Jurisdiktionsnorm und des Unfallversicherungsgesetzes), BuA Nr. 151/2008, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat die Vorlage grundsätzlich begrüsst und gutgeheissen.
Es wurde allerdings vorgebracht, dass die Vorlage mehr auf die liechtensteinischen Spezifika eingehen sollte, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Ergebnisse aus der Vernehmlassung. Die Regierung hat diesem Anliegen im Rahmen dieser Stellungnahme so weit als möglich entsprochen. Detaillierte Ausführungen folgen unter Punkt 2 und 3.
Abänderungen der Regierungsvorlagen im Vergleich zur ersten Lesung sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.