Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinien
4.Geplante Umsetzung
5.Stel­lung­nahme der Verbände
6.Ver­hältnis zur Schweiz
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Beschluss Nr. 11/2010 sowie Beschluss Nr. 29/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems und Richtlinie 2008/110/EG über Eisenbahnsicherheit)
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Mit der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft werden die Bedingungen festgelegt, die für die Verwirklichung der Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft im Einklang mit der Richtlinie 2004/49/EG erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen betreffen die Planung, den Bau, die Inbetriebnahme, die Umrüstung, die Erneuerung, den Betrieb und die Instandhaltung von Bestandteilen des Systems und darüber hinaus die Qualifikationen sowie die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in Bezug auf das für seinen Betrieb und seine Instandsetzung eingesetzte Personal. Die Umsetzungsfrist auf EU-Seite für diese Richtlinie endet am 19. Juli 2010.
Die Richtlinie 2008/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 betrifft eine Abänderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit). Zu erwähnen ist insbesondere, dass neu jedem Schienenfahrzeug eine für die Erhaltung zuständige Stelle zugewiesen und diese im nationalen Fahrzeugregister ausgewiesen werden muss. Die Richtlinie sieht auf EU-Seite eine Umsetzungsfrist bis 24. Dezember 2010 vor.
Derzeit ist im Zuge des geplanten S-Bahn Projekts zwischen Feldkirch und Buchs eine Totalrevision des liechtensteinischen Eisenbahngesetzes in Arbeit. Die Revision betrifft die Umsetzung des gesamten EWR-Acquis im Eisenbahnwesen und umfasst auch die beiden genannten Richtlinien.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Amt für Handel und Transport, Tiefbauamt
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Vaduz, 18. Mai 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 11/2010 sowie den Beschluss Nr. 29/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 29. Januar 2010 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 191 vom 17.07.2008, Seite 1 ff.) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Richtlinie sieht auf EU-Seite eine Frist bis 19. Juli 2010 vor, innerhalb welcher die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften zu erlassen haben, um der vorliegenden Richtlinie zu entsprechen.
Am 12. März 2010 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2008/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der
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Gemeinschaft (ABl. Nr. L 345 vom 23.12.2008, Seite 62 ff.) in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Diese Richtlinie sieht auf EU-Seite eine Frist bis 24. Dezember 2010 vor, innerhalb welcher die Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzen müssen.
Landtagssitzungen
30. Juni 2010
Stichwörter
EG-Richt­linie 2008/110/EG
EG-Richt­linie 2008/57/EG
Eisen­bahn, Richtlinie
EWR-Aus­schuss Beschluss Nr. 11/2010
EWR-Aus­schuss Beschluss Nr. 29/2010
Richt­linie über die Eisenbahnsicherheit
Richt­linie über die Inte­r­ope­ra­bi­lität des Eisenbahnsystems
RL 2008/110/EG
RL 2008/57/EG
S-Bahn-Projekt
Ver­kehr, Eisen­bahn, Richtlinienumsetzung