Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 6
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen aufgeworfenen Fragen  
 
Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
5
Vaduz, 23. Februar 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Teilrevision des Gesetzes vom 25. November 2004 über das Hochschulwesen (BuA Nr. 72/2009) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 18. November 2009 wurde die Teilrevision des Gesetzes über das Hochschulwesen vom 25. November 2004 (Hochschulgesetz; HSG) allgemein begrüsst. Zur vorgeschlagenen Teilrevision wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der 1. Lesung beantwortet hat, wird nachfolgend auf diese Fragen eingegangen. Neben grundsätzlichen Fragestellungen wurden bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.
LR-Systematik
4
41
414
LGBl-Nummern
2010 / 118
Landtagssitzungen
16. März 2010
Stichwörter
Aus­bil­dungs­stu­dien­gang
Beirat, wis­sen­schaft­li­cher, Hochschulangelegenheiten
Bologna-Prozess
Gra­duate Schools, Dok­to­rats­stu­dien­gang, Liechtenstein
Hoch­schule, Akkre­di­tie­rungs­wesen, zur Qualitätssicherung
Hoch­schule, Lehr­per­sonal, Lehrbefähigung
Hoch­schule, Mit­wir­kungs­rechte, Mittelbau
Lernen, lebenslanges
Schule, Hochschule
Wei­ter­bil­dungs­stu­dien­gang