Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) aufgeworfenen Fragen
4
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
5
Vaduz, 1. Juni 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. April 2010 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 23/2010 bereffend die Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) und des Mediengesetzes (MedienG) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Lesung wurde der Vorschlag eingebracht, in Art. 24 Abs. 1 LRFG den Begriff "in den amtlichen Publikationsorganen" zu streichen. Dies mit der Begründung, es reiche völlig aus, Stellenausschreibungen öffentlich auszuschrei-
6
ben. Dem Verwaltungsrat solle es freigestellt sein, zu entscheiden, wo respektive in welchen Medien er die Stellenausschreibungen publizieren möchte.
Weitere Fragen wurden in der ersten Lesung nicht aufgeworfen. Ungeachtet dessen hat die Regierung die gegenständliche Revisionsvorlage einer neuerlichen kritischen Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass auch die Bestimmungen betreffend den Publikumsrat einer weitergehenden Bereinigung bedürfen.