Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Steueramtshilfegesetz (SteAHG) aufgeworfenen Fragen
Mit Bericht und Antrag Nr. 29/2010 hat die Regierung dem Hohen Landtag das Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, SteAHG) unterbreitet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde begrüsst. Der Landtag genehmigte in seiner Sitzung vom 22. April 2010 zudem elf Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA). Bei der ersten Lesung des SteAHG am 22. April 2010 wurden einige Fragen gestellt und Vorschläge eingebracht. Die Regierung hat diese Fragen geprüft und schlägt dem Hohen Landtag einige wenige Anpassungen des SteAHG sowie eine Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungsplfege (LVG) vor.
Zuständige Ressorts
Ressort Finanzen
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
Landespolizei
Verwaltungsgerichtshof
5
Vaduz, 8. Juni 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Steueramtshilfegesetz (SteAHG, BuA Nr. 29/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag begrüsste in seiner Sitzung vom 22. April 2010 das Steueramtshilfegesetz (SteAHG), das der Umsetzung der von der Regierung abgeschlossenen und künftig abzuschliessenden TIEA und DBA dient. Es wurden keine grundsätzlichen Fragen aufgeworfen. In derselben Sitzung genehmigte der Landtag elf OECD-konforme Steuerinformationsaustauschabkommen (TIEA).
Die Regierung nimmt nachstehend zu den an der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und eingebrachten Vorschlägen Stellung. Die vorgenommenen Änderungen am SteAHG sind mit Unterstreichungen hervorgehoben. Zudem schlägt die Regierung eine punktuelle Anpassung des LVG vor (siehe Kapitel II).