Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 76
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen im Rahmen der Eintretensdebatte
3.Fragen zu den ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe aufgeworfenen Fragen  
 
4
Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG) am 22. April 2010 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Nichtsdestotrotz wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung. Zahlreiche Voten wurden anlässlich der ersten Lesung zum Thema Zentralküche angebracht. Auf dieses Thema wird im Kapitel "grundsätzliche Fragen" kurz eingegangen. Es wird jedoch auf eine detaillierte Ausführung verzichtet, da sich der bestehende Stiftungsrat der Stiftung LAK mit dieser Materie zu befassen hat.
Zuständiges Ressort
Ressort Soziales
Betroffene Amtsstellen
Amt für Soziale Dienste
Amt für Gesundheit
Stabstelle Finanzen
5
Vaduz, 08. Juni 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Bericht und Antrag Nr. 15/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 22. April 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 15/2010 zur Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Grundsätzlich ist die Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe auf positive Zustimmung gestossen. Nichtsdestotrotz sind seitens der Landtagsabgeordneten einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon an-
6
lässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
Da es sich jedoch hauptsächlich um Verständnisfragen handelte, entspricht die gegenständliche Vorlage im Wesentlichen dem Bericht und Antrag Nr. 15/2010. Abänderungen der Regierungsvorlage sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.
LR-Systematik
8
81
813
LGBl-Nummern
2010 / 243
Landtagssitzungen
30. Juni 2010
Stichwörter
Gesund­heits­wesen, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)
öffent­lich recht­liche Stif­tung, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)
Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK), Schaf­fung von Gesetz
Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK), Umwand­lung in Stif­tung öffent­li­chen Rechts
Stif­tung öffent­li­chen Rechts, Stif­tung Liech­tens­tei­ni­sche Alters- und Kran­ken­hilfe (LAK)