Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz; Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz) aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 17. März 2010 hat der Landtag die Vorlage betreffend die Schaffung eines Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Vorlagen betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Fernabsatzgesetzes, des Strafgesetzbuches, des Steuergesetzes, des Gewerbegesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Sorgfaltspflichtgesetzes in erster Lesung beraten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen aufgeworfen und Anregungen kundgetan. Aufgrund dieser Anregungen schlägt die Regierung im Vergleich zur ersten Lesung folgende Änderungen vor:
- Die Regierung verzichtet auf die Errichtung eines Geldspielfonds. Die Erlöse aus der Geldspielabgabe werden an die Landeskasse ohne Zweckbindung überwiesen.
- Die Brandbreite der Geldspielabgabe für die Spielbanken wird nunmehr zwischen 12,5% und 40% der Bruttospielerträge festgelegt, wobei die Regierung mit Verordnung eine progressive Skala vorsehen wird.
- Die Regierung erstellt spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Evaluationsbericht über die Entwicklung des Geldspielwesens in Liechtenstein.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 8. Juni 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz, Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz) (BuA Nr. 3/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 17. März 2010 wurde die Schaffung eines Geldspielgesetzes (GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz, Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz) in 1. Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Zur vorgeschlagenen Schaffung eines Geldspielgesetzes wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der 1. Lesung beantwortet hat, wird nachfolgend auf diese Fragen ein-
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gegangen. Neben grundsätzlichen Fragestellungen wurden bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.