Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 78
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über die Wirt­schafts­prüfer und Revisionsgesellschaften
2.Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
3.Abän­de­rung des Bankengesetzes
4.Abän­de­rung des Gesetzes über Investmentunternehmen
5.Abän­de­rung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
6.Abän­de­rung des Zahlungsdienstegesetzes
7.Abän­de­rung des E-GeldGesetzes
8.Abän­de­rung des Vermögensverwaltungsgesetzes
9.Gesetz über die Abän­de­rung des Pensionsfondsgesetzes
10.Abän­de­rung des Gesetzes über die betrieb­liche Personalvorsorge
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) sowie weiterer Gesetze
(Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 - Abschlussprüfer-Richtlinie)
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Die gegenständlichen Regierungsvorlagen dienen schwerpunktmässig der Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (Abschlussprüferrichtlinie).
Diese Richtlinie bezweckt die Anpassung der qualitativen Anforderungen an die Abschlussprüfung an internationale Gepflogenheiten. Hierdurch soll eine höhere Zuverlässigkeit der Rechnungslegung von Unternehmen erreicht werden. Die Abschlussprüferrichtlinie definiert für die mit der Durchführung von Abschlussprüfungen betrauten Personen und Gesellschaften bestimmte Pflichten in den Bereichen Zulassung, Weiterbildung, Standesregeln, Qualitätssicherung und Prüfungsdurchführung. Darüber hinaus schreibt sie eine bessere öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer vor und fördert die internationale Zusammenarbeit.
Die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in Liechtenstein soll durch eine Teilrevision des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze erfolgen.
Aufgrund der Fülle neuer Anforderungen und Pflichten im Bereich der Abschlussprüfung wurde das Projekt auch zum Anlass genommen, die in Liechtenstein geltenden Prüfungspflichten zeitgemäss auszugestalten. So soll neben der Abschlussprüfung, welche hohen Anforderungen unterliegt und für kleine Gesellschaften mitunter als unverhältnismässig erscheint, eine erleichterte Prüfung, eine so genannte "prüferische Durchsicht (Review)", nach schweizerischem Vorbild eingeführt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Finanzmarktaufsicht (FMA), Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA)
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Vaduz, 8. Juni 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 8. Dezember 2006 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates in das EWR-Abkommen zu übernehmen (nachfolgend "Abschlussprüferrichtlinie").
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Diese Richtlinie sah eine Frist bis zum 29. Juni 2008 vor, innerhalb derer die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften zu erlassen hatten. Gemäss dem letzten von der Europäischen Kommission veröffentlichten "Transition Scoreboard" vom 1. Februar 2010 hatten bis dahin bis auf Spanien und Irland alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie vollständig umgesetzt. Spanien erwartet einen Abschluss der Umsetzung im Verlauf des Jahres 2010, Irland hat noch keinen Zeitrahmen angegeben. Die für Liechtenstein relevante Umsetzungsfrist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) endete am 1. August 2009.
LR-Systematik
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17
173
2
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LGBl-Nummern
2011 / 015
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2011 / 006
2011 / 006
Landtagssitzungen
22. September 2010
Stichwörter
Abschluss­prüfer-Richt­linie (2006/43/EG)
Abschluss­prü­fung, prü­fe­ri­sche Durch­sicht (Review)
EG-Richt­linie 2006/43/EG
G. über die Wirt­schafts­prüfer und Revisionsgesellschaften
Per­sonen- und Gesel­schafts­recht, Abänderung