Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
5
Anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern sowie die Abänderung weiterer Gesetze am 8. Juni 2010 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen begrüsst. Von den Abgeordneten wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung. Weiters schlägt die Regierung von sich aus kleinere Änderungen zu Bestimmungen vor bzw. macht klarstellende Ausführungen, ohne dass im Landtag entsprechende Fragen zu diesen Bestimmungen aufgeworfen wurden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen, Stabsstelle EWR, Amt für Handel und Transport, Amt für Gesundheit, Amt für Soziale Dienste, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Wohnungswesen, Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Landwirtschaftsamt, Schulamt, Steuerverwaltung
6
7
Vaduz, 24. August 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 48 /2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 8. Juni 2010 wurde die Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt und begrüsst. Anlässlich der Eintretensdebatte sowie Beratung der Regierungsvorlagen wurden verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet hat, wird auf diese - soweit sie sich auf bestimmte Artikel beziehen - nachfolgend bei den entsprechenden Artikeln eingegangen. Zudem wurden bei einzelnen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Anregungen teilweise aufgenommen und den Gesetzestext
8
entsprechend überarbeitet. Weiters schlägt die Regierung von sich aus zu einzelnen Bestimmungen kleinere Änderungen vor oder macht klarstellende Ausführungen zu einzelnen Bestimmungen, ohne dass im Landtag Fragen zu diesen Bestimmungen aufgeworfen wurden.