Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2010 / 86
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gewerbegesetzes  zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifiaktionen sowie zur Schaffung von Erleichterungen für Gewerbetreibende (Gewerbepaket 2010) aufgeworfenen Fragen
 
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 24. August 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gewerbegesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zur Schaffung von Erleichterungen für Gewerbetreibende (Gewerbepakt 2010) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 1. Juli 2010 hat der Landtag den Bericht und Antrag Nr. 68/2010 betreffend die Revision des Gewerbegesetzes (Gewerbepaket 2010) in erster Lesung behandelt.
Die Gesetzesvorlage wurde in der Eintretensdebatte einhellig befürwortet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war daher unbestritten.
Das Gewerbepaket 2010 ist auf positive Zustimmung gestossen. Begrüsst wurde insbesondere wurde die Einführung eines Betriebsleiters (Art. 12a). Damit werde einem grossen praktischen Bedürfnis der Gewerbetreibenden entsprochen. Diese neue Möglichkeit erleichtere künftig die Unternehmensnachfolge. Sie erlaube
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die Fortführung von Familienbetrieben, indem - bei Einsetzung eines Betriebsleiters - einem Familienmitglied, welches nicht über die spezifische Fachausbildung verfügt, die kaufmännische Leitung bzw. die Gesamtleitung des Unternehmens übertragen werden könne, was unter dem geltenden Recht nicht möglich war. Als Betriebsleiter, dem die fachliche Leitung des Unternehmens zukommt, kann entweder ein entsprechend qualifizierter (langjähriger) Mitarbeiter des Unternehmens oder eine extern rekrutierte Fachperson eingesetzt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2010 / 337
Landtagssitzungen
23. September 2010
Stichwörter
Aner­ken­nung beruf­li­cher Befähigungsnachweise
Aner­ken­nung von Hochschuldiplomen
Beruf­liche Befä­hi­gungs­nach­weise, Anerkennung
Betriebs­leiter, fach­s­pe­zi­fi­sche Betriebsleitung
Gewer­be­be­wil­li­gung, ruhend stellen
Gewer­be­ge­setz, Abänderung
Gewer­be­paket 2010
Hoch­schul­di­plome, Anerkennung
RL 2005/36/EG
RL über die Aner­ken­nung von Berufsqualifikationen