Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 54/2010 des gemeinsamen EWR-Ausschusses Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Mai 2009 die Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen erlassen. Die neugefasste Richtlinie soll das Recht auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherstellen, die Bildung neuer Europäischer Betriebsräte fördern und für Rechtssicherheit in Fragen ihrer Einrichtung und Arbeitsweise sorgen.
Bereits die Richtlinie 94/45/EG sah das Recht auf Einsetzung von Europäischen Betriebsräten in Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen von einer bestimmten Grösse vor. Erforderlich ist weiterhin ein Minimum von insgesamt 1'000 Arbeitnehmern in den Mitgliedsstaaten des EWR mit einem Minimum von jeweils 150 Arbeitnehmern in zwei dieser Staaten. Neu werden die "Unterrichtung" der Arbeitnehmer sowie die "länderübergreifenden Angelegenheiten" ausdrücklich definiert. Die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und der Beginn der Verhandlungen werden ausserdem neu auch den zuständigen europäischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden mitgeteilt. Die Europäischen Betriebsräte sollen zudem so weit als möglich eine ausgewogene Vertretung von Arbeitnehmern nach Tätigkeit, Arbeitnehmerkategorien und Geschlecht sowie Regelungen für eine Anpassung vorsehen.
Die vorliegende Richtlinie soll durch Abänderung des Gesetzes vom 16. Juni 2000 über Europäische Betriebsräte (LGBl. 2000 Nr. 162, LR 822.12) umgesetzt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 24. August 2010
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 54/2010 des gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. April 2010 zu unterbreiten.
Am 30. April 2010 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Diese dient der Neufassung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (ABl. Nr. L 254 vom 30. September 1994, S. 64).
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Bis zum 5. Juni 2011 sind die erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie 2009/38/EG enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.