Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (KomG-Revision 2009) aufgeworfenen Fragen
Abkürzungsverzeichnis
dTKG | deutsches Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083) |
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Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Kommunikation
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Vaduz, 23. Februar 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in erster Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (KomG-Revision 2009) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2009 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 110/2009 betreffend die Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (KomG-Revision 2009) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde vom Hohen Landtag einhellig befürwortet. Darüber hinaus wurde der Antrag auf Durchführung der ersten Lesung per Artikelaufruf mehrheitlich befürwortet.
Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde lediglich die Frage aufgeworfen, welche Überlegungen sich die Regierung zu den Preisregulierungen, die gestützt auf Art. 30d eingeführt werden können, gemacht habe.
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Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die Regierung zunächst die Erforderlichkeit entsprechender Preisobergrenzen und Abrechnungsmodalitäten eingehend prüfen wird. Im Falle der Bejahung der Erforderlichkeit entsprechender Preisobergrenzen und Abrechnungsmodalitäten wird sich die Regierung grundsätzlich an den Durchschnittswerten innerhalb des EWR orientieren.
Im Rahmen der ersten Lesung selbst wurden weder Fragen aufgeworfen noch Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge unterbreitet. Ungeachtet dessen hat die Regierung die gegenständliche Revisionsvorlage einer neuerlichen kritischen Prüfung unterzogen und dabei einzelne redaktionelle und/oder legistische Änderungen vorgenommen. Die gegenüber der in erster Lesung behandelten Regierungsvorlage vorgenommenen Änderungen werden im Rahmen der gegenständlichen Stellungnahme erläutert.