Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Sonderverwaltungsregion HongKong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
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Am 12. August 2010 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) abgeschlossen. Dem Abkommen gingen kurze Vorgespräche und Verhandlungen voraus.
Das DBA ist vor dem Hintergrund der neuen Finanzplatzpolitik des Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein Erklärung vom 12. März 2009 zum Ausdruck kommt. Mit dieser bekennt sich das Land zur Einhaltung der OECD-Standards betreffend Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Zudem ist die Regierung bestrebt, ein Netz von Doppelbesteuerungsabkommen aufzubauen.
Das DBA mit Hongkong entspricht im Wesentlichen dem Modellabkommen der OECD (OECD-Musterabkommen, OECD-MA) unter Berücksichtigung des liechtensteinischen Musterabkommens (FL-Muster DBA) und der Belange des Verhandlungspartners. Das Abkommen folgt somit der überarbeiteten Abkommensstrategie des Landes, die zukünftig vorrangig den Abschluss umfassender DBA anstelle von TIEA anstrebt. Es tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten in Kraft.
Zur Durchführung von Art. 25 dieses DBA ist ein nationales Gesetz erforderlich. Die Regierung erarbeitete deshalb das allgemeine Steueramtshilfegesetz, welches am 1. September 2010 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung der Amtshilfe wie sie entweder in einem umfassenden TIEA vorgegeben sind oder - weniger detailliert - durch Art. 25 des vorliegenden DBA, der inhaltlich Art. 26 des OECD-MA entspricht, geregelt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 28. September 2010
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 12. August 2010 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Sonderverwaltungszone von Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (nachfolgend "Abkommen") an den Landtag zu unterbreiten.
Nach Ansicht der Regierung ist eine zukunftsorientierte liechtensteinische Finanzplatzstrategie zwingend, um die Zukunft des liechtensteinischen Finanzplatzes und des Wirtschaftsstandortes generell langfristig zu sichern. Diese zukunftsorientierte Politik wurde mit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 konkretisiert und wird durch den Abschluss von Steuerabkommen konsequent umgesetzt. Soweit andere Staaten nur dazu bereit waren, über ein reines Informationsaustauschsabkommen zu verhandeln, warLiechtenstein bereit - als ers-
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ten Schritt - ein reines TIEA abzuschliessen. Mit Hongkong konnte jedoch direkt ein umfassendes Abkommen abgeschlossen werden, das zwar in Übereinstimmung mit der Liechtenstein-Erklärung auch einen Informationsaustausch nach dem OECD-Standard beinhaltet, aber darüber hinausgehend auch die Vermeidung der Doppelbesteuerung zum Gegenstand hat.