Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 102
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Inkraft­treten
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
(Umsetzung der Richtlinien 2009/49/EG im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses und 2009/109/EG hinsichtlich Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 30. Juni 2011 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurden weder Fragen gestellt noch Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage vorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
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Vaduz, 20. September 2011
RA 2011/2249
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinien 2009/49/EG im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses und 2009/109/EG hinsichtlich Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen; BuA Nr. 63/2011) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 30. Juni 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen des Eintretensvotums wurde auf das positive Vernehmlassungsergebnis hingewiesen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden begrüsst, da diese Erleichterungen für die Rechnungslegungspflichtigen mit sich bringen.
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Seitens der Abgeordneten wurden darüber hinaus weder Fragen gestellt, noch Anmerkungen vorgebracht.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 537
Landtagssitzungen
21. Oktober 2011
Stichwörter
Abschluss, kon­so­li­dierter, Gesellschaft
Dritte gesell­schafts­recht­liche Richt­linie, RL 78/855/EWG
Fir­men­recht, Verfahren
Fusi­ons­richt­linie, RL 78/855/EWG
Gesell­schafts­recht
Kon­zern­rech­nungs­le­gungs­richt­linie, 2009/49/EG
Offen­le­gungs­pflicht, Gesellschaft
Rech­nungs­le­gung, Gesellschaft
Richt­linie über die Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaften aus ver­schie­denen Mitgliedstaaten
RL 2005/56/EG, über die Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaften aus ver­schie­denen Mitgliedstaaten
RL 2009/109/EG
RL 2009/49/EG
RL 77/91/EWG
RL 78/660/EWG
RL 83/349/EWG
Sechste gesell­schafts­recht­liche Richt­linie, 82/891/EWG
Spal­tungs­richt­linie, 82/891/EWG
Ver­schmel­zung, Spal­tung, Dokumentationspflicht