Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
(Umsetzung der Richtlinien 2009/49/EG im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses und 2009/109/EG hinsichtlich Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 30. Juni 2011 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurden weder Fragen gestellt noch Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage vorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
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Vaduz, 20. September 2011
RA 2011/2249
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinien 2009/49/EG im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses und 2009/109/EG hinsichtlich Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen; BuA Nr. 63/2011) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 30. Juni 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen des Eintretensvotums wurde auf das positive Vernehmlassungsergebnis hingewiesen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden begrüsst, da diese Erleichterungen für die Rechnungslegungspflichtigen mit sich bringen.
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Seitens der Abgeordneten wurden darüber hinaus weder Fragen gestellt, noch Anmerkungen vorgebracht.