Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 11
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Vor­be­mer­kung
2.Aus­gangs­lage
3.Das heu­tige Finanz­zu­wei­sungs­system und die Ent­wick­lung der Finanzzuweisungen
4.Min­dest­fi­nanz­be­darf (MFB), Finanz­be­darf der Gemeinden und Modelljahr
5.Ände­rungs­vor­schlag gemäss Vernehmlassung
6.Ver­nehm­las­sung
7.Vor­schlag der Regierung
8.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
9.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen  der Sanierung des Landeshaushalts
 
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In seiner Sitzung vom Juni 2010 hat der Landtag den Antrag der Regierung bestätigt, im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts Vorschläge zu unterbreiten, um die Finanzzuweisungen an die Gemeinden um CHF 50 Mio. gegenüber dem Niveau des Voranschlags 2010 von CHF 165 Mio. zu reduzieren. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung Vorschläge zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems. Zielsetzung ist es dabei, durch die Änderung verschiedener Systemparameter einen möglichst einheitlichen Rückgang der Finanzzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden zu erreichen. Die Regierung bekennt sich jedoch auch dazu, dass die Gemeinde Vaduz, welche aufgrund ihrer deutlich besseren finanziellen Ausgangslage im Vergleich zu den anderen Gemeinden einen überproportionalen Beitrag leisten soll.
Im Oktober des letzten Jahres hat die Regierung zu diesem Themenkomplex einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Sämtliche Gemeinden haben sich intensiv mit der für sie wichtigen Materie befasst und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Erwartungsgemäss haben dabei die meisten Gemeinden Anträge gestellt, die Anpassungen so abzuändern, dass der Rückgang der Finanzzuweisungen für sie weniger stark ausfällt. Auch haben sich dabei verschiedene Allianzen gebildet, so vor allem zwischen den mittelgrossen Gemeinden Balzers, Triesen, Eschen und Mauren einerseits und andererseits zwischen den fünf kleineren Gemeinden. Auch sind mehrere Gemeinden der Ansicht, dass die Gemeinde Vaduz noch einen stärkeren Rückgang ihrer Finanzzuweisungen verkraften könnte und dies zu einer Entlastung der Finanzausgleichsgemeinden führen sollte. Die Regierung sah sich also mit einem Vernehmlassungsergebnis von einer äusserst grossen Spannweite konfrontiert. Sie hat sich mit dem vorliegenden Bericht und Antrag dafür entschieden, mit einer Ausnahme an ihrem ursprünglichen Vorschlag festzuhalten und schlägt nun folgende Anpassungen des Finanzzuweisungssystems vor:
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Reduktion des Faktors(k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsgemeinden
Streichung des Gemeindeanteils an der Grundstückgewinnsteuer
Senkung des Gemeindeanteils an der Kapital- und Ertragssteuer von heute 40% auf neu 35%
Begrenzung des Maximalanteils einer Gemeinde am Kapital- und Ertragssteueranteil bei 25% (heute 40%)
Reduktion der Zuschlagssätze für die Finanzausgleichsstufe 2 für kleinere Gemeinden um jeweils 10%
Diese Änderungen führen bei den Finanzausgleichsgemeinden in den angestellten Modellrechnungen zu einem Rückgang der Finanzzuweisungen zwischen 9% und 12%, bei Schaan zu einer Reduktion um 23% und bei Vaduz um rund die Hälfte.
Die Abweichung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage betrifft die Höhe des Faktors(k), mit welchem der Mindestfinanzbedarf für die Finanzausgleichsgemeinden für vier Jahre festgelegt wird. Hatte die Regierung in der Vernehmlassung vorgeschlagen, diesen Faktor für die Jahre 2012/2013 mit 0.76 und für 2014/2015 mit 0.71 festzulegen, so beantragt sie dem Landtag nun eine Fixierung bei 0.76 für die gesamte Vierjahresperiode. Sie nimmt damit einen Vorschlag einzelner Gemeinden auf, den zweiten Reduktionsschritt nur vorzunehmen, wenn der Sanierungsbedarf für den Landeshaushalt auch in zwei Jahren noch in der ursprünglichen Grössenordnung gegeben ist.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 15. Februar 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts an den Landtag zu unterbreiten.
1.Vorbemerkung
Der gegenständliche Bericht ist in Zusammenhang mit Bericht und Antrag Nr. 138/2010 vom November 2010 betreffend die Anpassung des Faktors(k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012-2015 zu sehen. Darin wurden umfangreiche Ausführungen zum geltenden Finanzzuweisungssystem und den von der Regierung in Vernehmlassung gegebenen Änderungsvorschlägen gemacht, sodass es nicht zielführend ist, diese Themen an dieser Stelle noch einmal redundant wiederzugeben. In den nachfolgenden Ausfüh-
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rungen wird deshalb teilweise auf den Bericht und Antrag Nr. 138/2010 verwiesen, teilweise werden Themen in verkürzter Form noch einmal angeführt und wo es der Regierung als zweckmässig erschien, werden einzelne Teile aus Bericht und Antrag Nr. 138/2010 in diesem Bericht und Antrag noch einmal wiederholt. Vor allem die sich ergebenden Veränderungen der einzelnen Systemänderungsvorschläge werden in diesem Bericht aus Konsistenzgründen noch einmal analog Bericht und Antrag Nr. 138/2010 angeführt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 217
2011 / 216
Landtagssitzungen
17. März 2011
Stichwörter
Faktor (k), Anpassung
Finanz­zu­wei­sungen an die Gemeinden, Reduktion
Finanz­zu­wei­sungs­system, Anpassung
Lan­des­haus­halt, Sanierung