Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 111
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte
(Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung))
5
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 6. Mai 2009 die Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Neufassung) erlassen.
Ein Europäischer Betriebsrat repräsentiert die Arbeitnehmer eines EWR-weit operierenden Unternehmens und stellt die Unterrichtung und Anhörung dieser Arbeitnehmer auf EWR-Ebene sicher. Das Recht auf die Einsetzung von Europäischen Betriebsräten in Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern im Europäischen Wirtschaftsraum und mit jeweils mindestens 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei EWR-Mitgliedstaaten geht auf die Richtlinie 94/45/EG zurück, die in Liechtenstein im Gesetz über Europäische Betriebsräte umgesetzt ist. Der rechtliche Rahmen für Europäische Betriebsräte musste geklärt und der Entwicklung des gesetzgeberischen, wirtschaftlichen und sozialen Umfelds angepasst werden.
Die neugefasste Richtlinie 2009/38/EG ersetzt die Richtlinie 94/45/EG und soll die Wirksamkeit des Rechts auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung sicherstellen, die Bildung neuer Europäischer Betriebsräte fördern und für Rechtssicherheit in Fragen ihrer Einrichtung und Arbeitsweise sorgen. Gleichzeitig soll die Fortdauer bereits geltender Vereinbarungen ermöglicht werden.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 23. September 2010 aufgrund von Bericht und Antrag Nr. 87/2010 der Übernahme der Richtlinie 2009/38/EG ins EWR-Abkommen zugestimmt.
Die Umsetzung der Richtlinie erfordert eine Abänderung des Gesetzes vom 16. Juni 2000 über Europäische Betriebsräte (LGBl. 2000 Nr. 162, LR 822.12).
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft (AVW)
6
Vaduz, 18. Oktober 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 30. April 2010 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 54/2010). Diese Richtlinie dient der Neufassung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64).
7
Die erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen, waren in der EU bis spätestens 6. Juni 2011 in Kraft zu setzen. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses, was erst nach Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren in den drei EWR/EFTA-Staaten der Fall ist. Der liechtensteinische Landtag hat am 23. September 2010 aufgrund von Bericht und Antrag Nr. 87/2010 dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses seine Zustimmung erteilt.1



 
1Mit Stichtag 30. September 2011 war die isländische Zustimmung noch ausstehend und der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses noch nicht in Kraft. Die isländische Zustimmung und in der Folge das Inkrafttreten der Richtlinie 2009/38/EG für den EWR kann aber bis Anfang 2012 erwartet werden.
 
LR-Systematik
8
82
822
LGBl-Nummern
2012 / 122
Landtagssitzungen
25. November 2011
Stichwörter
Betriebsrat, Euro­päi­scher, Arbeitnehmeranhörung
EU-Richt­linie 2009/38/EG
Euro­päi­scher Betriebsrat, Gesetz
Euro­päi­scher Betriebsrat, Richtlinie
Richt­linie 2009/38/EG