Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 116
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Ein­lei­tung
I.Vor­an­schlag 2012
1.Über­blick
2.Erfolgs­rech­nung
3.Inve­s­ti­ti­ons­rech­nung
4.Bewer­tung
II.Aus­gleich der Kalten Progression
III.Finanz­ge­setz für das Jahr 2012
1.Ein­lei­tung
2.Gesperrte Kre­dite (Art. 1)
3.Sol­ler­trag (Art. 2)
4.Unverän­derte Bestimmungen
IV.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2012
 
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Wie die Finanzplanungen der vergangen Jahre aufgezeigt haben, weist der Staatshaushalt markante strukturelle Probleme auf, welche mit dem von der Regierung lancierten Sanierungsprojekt "ausgewogen2015" behoben werden sollen. Die notwendige nachhaltige Sanierung des Staatshaushaltes bildet die Ausgangslage für die Erarbeitung des Voranschlags 2012, wobei diese durch die dämpfenden Konjunkturaussichten nochmals deutlich erschwert wird. Gerade in den Bereichen der exportorientierten Industrie sowie im Bankensektor drücken die Zins- und Devisenentwicklungen stark auf die Ergebnisse, was sich entsprechend negativ auf die Einnahmenseite des Staatshaushalts auswirkt.
Nach den deutlichen Einbrüchen der Erträge der Erfolgsrechnung im Jahr 2009 als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise kann sowohl für das laufende als auch für das kommende Jahr nicht von einer nachhaltigen Erholung des Ergebnisses ausgegangen werden. Sah der Voranschlag 2011 Erträge aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 797 Mio. vor, rechnet die Regierung für das kommende Jahr mit einer Zunahme von +1.5% und einem Volumen von CHF 809 Mio. Mit der Realisierung diverser Einsparmassnahmen im Rahmen des Sanierungsprojekts gelingt es der Regierung die Aufwendungen im Budgetvergleich um CHF -31 Mio. auf ein Volumen von CHF 885 Mio. zu reduzieren. Damit verbessert sich der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit um CHF +43 Mio. Dennoch können die Erträge die Aufwendungen weiterhin nicht decken. Nach Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen in Höhe von CHF 48 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 124 Mio. Unter Berücksichtigung des prognostizierten Finanzergebnisses von CHF 43 Mio. schliesst die Erfolgsrechnung 2012 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 81 Mio. ab.
Die Erträge aus der betrieblichen Tätigkeit nehmen im Budgetvergleich um CHF +12 Mio. zu. Die Hauptveränderungen ergeben sich im Bereich der Steuern und Abgaben mit einer Zunahme um CHF +41 Mio., wogegen die Vermögenserträge CHF -32 Mio. tiefer prognostiziert werden. Im Bereich der Steuern fällt vor allem die Couponsteuer mit einem Volumen von CHF 84 Mio. und einer ausserordentliche Zunahme um CHF +28 Mio. ins Gewicht. Im Rahmen der Übergangsbestimmungen des neuen Steuergesetzes ist im Jahr 2012 noch eine vergünstigte Abrechnung der Altreserven möglich, bevor diese in den Folgejahren vollständig
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entfällt. Eine positive Entwicklung von CHF +16 Mio. wird auch bei der Mehrwertsteuer erwartet, welche mit einem Volumen von CHF 221 Mio. die mit Abstand stärkste Steuerart darstellt. Die Vermögenserträge reduzieren sich im Umfang des angenommenen Rückgangs der Dividendenerträge aus der Beteiligung an der Liechtensteinischen Landesbank.
In Folge diverser bereits realisierter Sanierungsmassnahmen gelingt es, die Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit im Budgetvergleich um CHF -31 Mio. oder -3.3% zu reduzieren. Die Hauptabweichung ergibt sich bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden, welche im Rahmen der vom Landtag beschlossenen Anpassungen des Finanzzuweisungssystems um rund CHF -21 Mio. abnehmen. Eine weitere grosse Entlastung im Umfang von rund CHF -11 Mio. resultiert aus der Abschaffung der Subventionierung der Nichtberufsunfallversicherung. Nebst der Realisierung der ersten beiden grossen Einsparmassnahmen fliessen viele weitere Entlastungen in sämtlichen Aufwandbereichen in die Budgetierung für das kommende Jahr ein.
Das Bruttoinvestitionsvolumen beläuft sich im Budget 2012 auf CHF 58 Mio. und liegt damit CHF -10 Mio. unter dem Vorjahr. Die grösste Abweichung zum Vorjahr ergibt sich mit einem Rückgang um rund CHF -5 Mio. bei den Hochbauinvestitionen. Des Weiteren werden im Bereich der Investitionsbeiträge an gemischtwirtschaftliche Unternehmen tiefere Investitionen im Umfang von CHF -5 Mio. erwartet. Unter Einbezug der prognostizierten Darlehensrückzahlungen werden für das kommende Jahr Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 42 Mio. vorgesehen.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem negativen Cash Flow der Erfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen für die Gesamtrechnung ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 74 Mio.
Das Ergebnis für das Budget 2012 unterstreicht einmal mehr den erheblichen Sanierungsbedarf des Staatshaushaltes. Trotz der Realisierung diverser Einsparmassnahmen zeigt sich, dass ohne weitere tiefgreifende Gegenmassnahmen die Sanierung des Staatshaushaltes nicht möglich ist. Die Regierung weist der Gesundung des Staatshaushalts höchste Priorität zu und hält deshalb weiterhin an dem von ihr eingeschlagenen und vom Landtag bestätigten Sparkurs fest.
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Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Stellen bei der Erarbeitung, die Stabsstelle Finanzen bei der Koordination des Budgets
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Vaduz, 25. Oktober 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2012 zu unterbreiten.
1.1Neues Finanzhaushaltsgesetz
Auf den 1. Januar 2011 ist die Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes in Kraft getreten. Gemäss Art. 8 Abs. 3 soll der Abschluss der Erfolgsrechnung in folgende Teilergebnisse unterteilt werden:
- das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
- das Finanzergebnis
- das ausserordentliche Ergebnis.
Die Zuordnung der Aufwand- und Ertragspositionen zu den Teilergebnissen wird in der Verordnung zum Finanzhaushaltsgesetz näher geregelt. Im Zuge der An-
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passung der Landesrechnung soll auch der Voranschlag analog in die verschiedenen Teilergebnisse unterteilt werden. Da die neue Verordnung zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts und Antrags zum Landesvoranschlag jedoch noch nicht vorliegt, kann diese Unterteilung im vorliegenden Bericht und Antrag noch nicht berücksichtigt werden. Voraussichtlich werden sich die Hauptveränderungen bei der Definition des Finanzergebnisses ergeben.
Mit Art. 27 des neuen Finanzhaushaltsgesetzes wurde festgelegt, dass die Eckwerte des Finanzleitbildes nicht mehr im Rahmen des jährlichen Voranschlags, sondern die Eckwerte 1 bis 3 im Durchschnitt und die Eckwerte 4 und 5 am Ende der Finanzplanungsperiode zu erfüllen sind. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird im vorliegenden Bericht deshalb die Erfüllung der Eckwerte des Finanzleitbildes nicht mehr dargestellt, sondern auf den Bericht und Antrag bezüglich der Finanzplanung 2012 bis 2015 verwiesen.
Des Weiteren wird aufgrund der geänderten Gesetzesgrundlage auf den Vergleich des Voranschlags zur letztjährigen Finanzplanung verzichtet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 535
Landtagssitzungen
24. November 2011
Stichwörter
Finanz­ge­setz 2012
Lan­des­vor­an­schlag 2012