Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes aufgeworfenen Fragen und zur Änderung des Baugesetzes
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Anlässlich der ersten Lesung vom 22. September 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der vorliegenden Stellungnahme wird insbesondere auf die Fragestellungen der Zuständigkeiten bei der Förderung von Alpinfrastrukturen und Bodenverbesserungen eingegangen.
Die Diskussion über die Zuständigkeit von Bewilligungen bei Bodenverbesserungen nimmt die Regierung zum Anlass, die im Bericht und Antrag bereits angekündigte Änderung des Baugesetzes in diesem Punkt vorzuziehen. Bewilligungen für Terrainveränderungen gemäss Art. 72 Bst. e BauG sollen auf das Gebiet innerhalb der Bauzonen eingeschränkt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Landwirtschaftsamt
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Wald-, Natur- und Landschaft
Amt für Umweltschutz
Hochbauamt
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Vaduz, 25. Oktober 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 72/2011) aufgeworfenen Fragen und die Änderung des Baugesetzes zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. September 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 72/2011) beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretens-Debatte wurden von den Landtagsabgeordneten verschiedene Fragen aufgeworfen. Es wurden hingegen keine konkreten Gesetzesänderungen gegenüber der Vorlage beantragt. Auf die Fragen wird, in Ergänzung zur bereits erfolgten Beantwortung anlässlich der Eintretens-Debatte, im Folgenden eingegangen.