Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend der Abänderung des Feuerwehrgesetzes aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstelle
Amt für Bevölkerungsschutz
Hochbauamt
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Vaduz, 31. Oktober 2011
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Feuerwehrgesetzes (Teilrevision) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagsitzung vom 20. Mai 2011 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 37/2011 vom 19. April 2011 betreffend die Abänderung des Feuerwehrgesetzes beraten und allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Lichte der Eintretensdebatte und der ersten Lesung der Vorlage ist einerseits bereits eine intensive Auseinandersetzung mit der Regierungsvorlage seitens des zuständigen Regierungsmitgliedes erfolgt. Andererseits werden die hierzu gestellten Fragen zu den einzelnen Artikeln, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die von einzelnen Landtagsabgeordneten gestellten Fragen und erfolgten Anregungen führten bei der Regierungsvorlage zu marginalen Anpassungen und Er-
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gänzungen am bestehenden Gesetzestext. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass die Regierung hauptsächlich veranlasst war, die entsprechenden Erläuterungen zu ergänzen, worauf zu den einzelnen Artikeln jeweils kurz eingegangen wird. Des Weiteren wurde die Gelegenheit auch dazu genutzt, die Vorlage nochmals legistisch zu überarbeiten, ohne jedoch inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Diese rein redaktionellen und marginalen formellen Änderungen werden im Einzelnen nicht erläutert.