Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 21. Juni 2011 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von Australien
Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde das Abkommen mit Australien am 21. Juni 2011 unterzeichnet. Das Verhandlungsresultat besteht in einem OECD-konformen TIEA, einem MoU mit weiteren Präzisierungen des Abkommens und einer Gemeinsamen Erklärung, in welcher der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bestätigt wird und weitere Gespräche und Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Steuerkooperation, einschliesslich zur Beseitigung der Doppelbesteuerung, nach dem Inkrafttreten des Abkommens in Aussicht genommen werden.
Das TIEA mit Australien ist den übrigen bereits abgeschlossenen und teilweise bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich Es entspricht den OECD-Standards und übernimmt weitgehend die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens. Das Abkommen tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume ab 1. Juli 2011 (Beginn des neuen australischen Steuerjahrs). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium
Ressort Finanzen
Betroffene Stellen
Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Steuerverwaltung
Landespolizei
Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 22. November 2011
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 21. Juni 2011 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von Australien über den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.
Australien hatte schon Ende August 2009 Interesse an einem Abschluss eines TIEA bekundet und vorgeschlagen, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Diese wurden im Herbst 2009 auf schriftlichem Weg aufgenommen, zogen sich aber in die Länge. Liechtenstein versuchte im Verlauf der Gespräche auf den Abschluss eines DBA hinzuwirken. Der Abschluss eines DBA war jedoch nicht möglich. Australien war auch lange nicht bereit, ein politisches Commitment zur wei-
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teren steuerlichen Zusammenarbeit, auch mit Blick auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein DBA abzugeben.
Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie wurde das Abkommen am 21. Juni 2011 unterzeichnet. Das Verhandlungsresultat besteht in einem OECD-konformen TIEA, einem MoU mit weiteren Präzisierungen des Abkommens und einer Gemeinsamen Erklärung, in welcher der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bestätigt wird und weitere Gespräche und Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Steuerkooperation, einschliesslich zur Beseitigung der Doppelbesteuerung, nach dem Inkrafttreten des Abkommens in Aussicht genommen werden.
Die Verhandlungen wurden neben einzelnen kurzen direkten Kontakten am Rande der Treffen des Global Forums fast ausschliesslich auf dem Korrespondenzweg geführt. Sie wurden auf liechtensteinischer Seite von der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden geleitet.
Die Information und Konsultation der Verbände in Liechtenstein über den Verlauf und den Abschluss der Verhandlungen erfolgte jeweils im Rahmen der Präsidentenrunde sowie der Arbeitsgruppe DBA.