Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetzes; PartG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz; PartG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze am 16. Dezember 2010 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Soweit die aufgeworfenen Fragen nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere das Vermögensrecht (vor allem die Aufteilung des Vermögenszuwachses), das Namensrecht, die Obsorge von Kindern der Partnerin oder des Partners sowie die Adoption.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Ressort Präsidium, Ressort Inneres, Ressort Familie und Chancengleichheit, Ressort Soziales, Fürstliches Landgericht, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Zivilstandsamt, Ausländer- und Passamt, Amt für Gesundheit, Amt für Personal und Organisation, Steuerverwaltung, Staatsanwaltschaft, Landesarchiv, Stabstelle für Chancengleichheit, alle Gemeinden, alle Vorsorgeeinrichtungen
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Vaduz, 15. Februar 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz; PartG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 139/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. Dezember 2010 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz; PartG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 139/2010) in erster Lesung beraten.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Nichtsdestotrotz wurden anlässlich der ersten Lesung einige Fragen aufgeworfen. Diese werden im Folgenden beantwortet, soweit dies nicht oder nicht abschliessend anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist.
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Änderungen der Regierungsvorlagen sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.