Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Lediglich einige wenige Bestimmungen, insbesondere § 219 StGB (Pornographische Darstellungen Minderjähriger), gaben Anlass zu einer Diskussion. Soweit die aufgeworfenen Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Gerichte, Staatsanwaltschaft, Landespolizei, Bewährungshilfestelle, Amt für Soziale Dienste (Kinder- und Jugendhilfe)
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Vaduz, 22. Februar 2011
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes (BuA Nr. 104 /2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. November 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes vom 2. Juli 1974 über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen sowie des Strafvollzugsgesetzes in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten. Ausdrücklich begrüsst wurde, dass der materiell-rechtliche Opferschutz ausgeweitet und gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere dem gestiegenen Respekt der Persönlichkeit des Menschen und seinem Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung, Rechnung getragen wird.
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Weiters wird mit den gegenständlichen Regierungsvorlagen die rechtliche Grundlage für die Ratifizierung des von Liechtenstein bereits unterzeichneten Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
1, des Übereinkommens des Europarats über Computerkriminalität
2 sowie des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
3 geschaffen.
Die Vorlagen sind auf breite Zustimmung gestossen. So wurden anlässlich der ersten Lesung nur wenige Fragen aufgeworfen. Diese werden im Folgenden beantwortet, soweit dies nicht oder nicht abschliessend anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist.
Änderungen der Regierungsvorlagen sind durch Unterstreichungen hervorgehoben.