Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz - PatVG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes am 15. Dezember 2010 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen begrüsst.
Nichtsdestotrotz wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese von der zuständigen Regierungsvertreterin im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen insbesondere die Kosten der Errichtung sowie die Wirksamkeitsdauer einer verbindlichen Patientenverfügung, die Wirkung liechtensteinscher Patientenverfügungen im Ausland sowie organisatorische Fragen zum Patientenverfügungsregister.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Staatsgerichtshof, Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, Liechtensteinische Ärztekammer
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Vaduz, 15. März 2011
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen (BuA Nr. 130/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 15. Dezember 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 130/2010 zur Schaffung eines Gesetzes über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz - PatVG) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die Vorlage zur Schaffung eines Patientenverfügungsgesetzes ist auf breite Zustimmung gestossen. Trotzdem sind seitens der Landtagsabgeordneten einige Fragen gestellt worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch die zuständige Regierungsvertreterin erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.