Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen des Projekts zur Sanierung des Landeshaushalts hat die Regierung dem Landtag eine Gesetzesvorlage zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems unterbreitet sowie Antrag zur Festlegung des Faktors(k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs 2012 - 2015 gestellt. Dieser Faktor ist Bestimmung für die Höhe der Finanzausgleichszahlungen vom Land an die Gemeinden.
Der Landtag hat die Vorlage der Regierung an seiner Sitzung vom März 2011 behandelt, wobei Eintreten auf die Vorlage unbestritten war. Mit dieser Stellungnahme geht die Regierung auf einzelne der aufgeworfenen Fragen ein, rät aber dem Landtag, an den von ihr vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen keine Änderungen vorzunehmen, da ansonsten aus ihrer Sicht die Ausgewogenheit der Vorlage gefährdet wird.
Die Anpassung des Finanzzuweisungssystems ist ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsprojekts, dessen Zielsetzung es ist, ab 2015 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und das strukturelle Defizit abzubauen.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 22. März 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts (Bericht und Antrag Nr. 11/2011) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 17. März 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Jahre 2012 - 2015 sowie die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen aufgeworfen. Sofern und soweit dazu von der Regierung nicht bereits anlässlich der ersten Lesung Stellung genommen wurde, erfolgt dies nachfolgend.