Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Teilrevision des Heimatschriftengesetzes (HSchG) aufgeworfenen Fragen
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Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
Stabsstelle für Datenschutz
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Vaduz, 26. April 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes; HSchG (BuA Nr. 19/2011) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 13. April 2011 wurde die Teilrevision des Heimatschriftengesetzes (HSchG) beraten und allgemein begrüsst. Zur vorgeschlagenen Teilrevision wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage einzelne Fragen aufgeworfen. Soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der 1. Lesung beantwortet hat, wird nachfolgend - allenfalls ergänzend zu den Ausführungen anlässlich der 1. Lesung - auf diese Fragen eingegangen.