Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Informationsgesetzes und des Bevölkerungsschutzgesetzes   
 
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Die Finanzplatzkrise 2008 hat die heutigen Möglichkeiten und Grenzen der Regierungskommunikation mit der bestehenden Organisationsstruktur und mit den beschränkten, nicht auf mediale Grossereignisse ausgelegten Ressourcen eindrücklich aufgezeigt. Der Ansturm des internationalen Interesses von Politik und Medien überstieg die Möglichkeiten der vorhandenen Kapazitäten in den für die Kommunikation zuständigen Stellen bei der Regierung und in der Landesverwaltung. Die Analyse der kommunikativen Bewältigung dieser Ausnahmesituation zeigt Verbesserungspotenzial auf, das die Regierung zur Optimierung der Strukturen und Abläufe nutzen wird. Die personelle Ausstattung des Bereichs Kommunikation zur Erfüllung der staatlichen Informationsaufgaben soll sich jedoch auch künftig an einem verhältnismässigen und effizienten Mitteleinsatz orientieren.
Wesentlich erscheint der Regierung als wichtige Erkenntnis aus den Ereignissen der letzten Jahre, dass vorhandenes Fachwissen und die auf mehrere Einheiten verteilten Kapazitäten gebündelt werden, um auch in ausserordentlichen Situationen mit einem gut eingespielten Team rasch und koordiniert agieren zu können. Durch die Zusammenlegung aller mit der Regierungskommunikation befassten Stellen und Kompetenzen können Qualitäts- und Effizienzgewinne erzielt werden.
Mit der Zusammenlegung der Organisationseinheiten Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (SKOE) und des Presse- und Informationsamtes (PIA) sowie Integration der Mitarbeiter für Kommunikation des Ressorts Präsidium werden klare Strukturen und eine kohärente Ordnung im organisatorischen Umfeld der Regierung geschaffen. Die damit für die Regierungskommunikation zuständigen Stellen und Personen bilden die neue Abteilung Information und Kommunikation der Regierung, die das definierte Aufgabenportfolio innerhalb der Stabsstelle Regierungssekretär betreut. In einer ersten Phase wurde die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung gegründet und die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf den ersten Oktober 2010 aufgelöst. Nachdem diese erste Phase vollzogen ist, soll nunmehr in einer zweiten Phase das Presse- und Informationsamt ebenfalls dem Regierungssekretär angegliedert werden. Hierzu ist das Gesetz über die Informationen der Bevölkerung (Informationsgesetz, LGBl. 1999 Nr. 159) entsprechend anzupassen.
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Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Regierungssekretär
Presse- und Informationsamt
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Vaduz, am 24. Mai 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Informationsgesetzes und des Bevölkerungsschutzgesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Recht auf Information ist eines der fundamentalen Rechte in Liechtenstein. Die Qualität und Vollständigkeit der zur Verfügung stehenden Informationen gehören zu den elementaren Grundvoraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Öffentlichkeit. Mit einer offenen und transparenten Informationspraxis ermöglichen die Behörden einen demokratischen und fairen Entscheidungsprozess, der sich dadurch auszeichnet, dass die Bürgerinnen und Bürger die wesentlichen Sachargumente kennen und in die Überlegungen einbeziehen können. Die Regierungskommunikation beschränkt sich deshalb nicht nur auf die Mitteilung von Entscheidungen und Vorhaben der Politik, sondern umfasst auch das Aufzeigen von Hintergründen, Intentionen und Auswirkungen von Beschlüssen und Reformen.
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Das Gesetz über die Informationen der Bevölkerung (Informationsgesetz, LGBl. 1999 Nr. 159) regelt die Grundsätze und das Verfahren zur Information der Bevölkerung über die Tätigkeit der Behörden, so namentlich das Recht auf Information und Einsicht in Akten. Als Zweck wird festgehalten, dass die Tätigkeit der staatlichen Behörden transparent sein soll, um die freie Meinungsbildung der Bevölkerung und das Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden zu fördern.
Seit der Jahrtausendwende sind Niedrigsteuerländer und Finanzplätze wie die Schweiz und Liechtenstein stark in die internationalen Schlagzeilen geraten. Negativkampagnen gegenüber den Offshore-Finanzplätzen hatten die nicht vorhandene Transparenz von Geldflüssen und die damit zusammenhängende Problematik der Geldwäsche im Fokus. Liechtenstein wurde im Juni 2000 von der FATF auf die "Schwarze Liste" gesetzt, obwohl das Land mit der raschen Umsetzung der Geldwäschereirichtlinie 2001/97/EG sowie der Einsetzung der Financial Intelligence Unit (FIU) zeitnah reagiert hatte. Die Finanzplatzkrise führte 2008 erneut zu einem medialen Krisenfall, der die Reputation des Landes aufgrund des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung beträchtlich schädigte. Mit der Liechtenstein Erklärung im März 2009 konnte sich das Land nachhaltig positionieren. Es gelang, die Inhalte der Regierungspolitik und die Kooperation in Steuerfragen mit einer proaktiven Kommunikationsstrategie einer breiten Öffentlichkeit aufzuzeigen. Die Erkenntnisse bei der Bewältigung der Finanzplatzkrise lassen sich bezüglich der Kommunikation und der Vorbereitung auf Krisensituationen folgendermassen zusammenfassen:
Der durch die Finanzplatzkrise ausgelöste Ansturm des internationalen Interesses von Politik und Medien konnte mit den vorhandenen Kommunikationsstrukturen nicht in der erwünschten Intensität und Unmittelbarkeit bewältigt werden.
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Die als Reaktion auf das OECD-Listing im Jahr 2000 neu geschaffenen Strukturen mit der Stiftung Image Liechtenstein und der Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation waren in ihrem Ansatz richtig, verursachten aber in der Krisenkommunikation einen beträchtlichen Koordinationsaufwand, da viele Schnittstellen zu beachten waren.
Erschwerend kam hinzu, dass das Vorwissen über Liechtenstein bei den ausländischen Entscheidungsträgern und bei den Medien gering war, was eine entsprechend intensivere Öffentlichkeitsarbeit erforderlich machte. Dauer und Dimension der Finanzplatzkrise zeigten die Leistungsgrenzen des Kleinstaates auf. Proaktive Kommunikation bedarf entsprechender Ressourcen, um bei den Entscheidungsträgern und Medien im Ausland ein realistisches Liechtensteinbild zu festigen.
Bei der Schaffung der neuen Kommunikationsstrukturen hat die Regierung diese Erkenntnisse einfliessen lassen. Einerseits durch den geplanten Aufbau einer proaktiven Kommunikationsstrategie mit Sensoren zur früheren Erkennung von Reputationsrisiken und durch die Pflege eines Beziehungsnetzes, auf das auch in ausserordentlichen medialen Situationen zurückgegriffen werden kann. Andererseits durch die Konzentration der Ressourcen für die Regierungskommunikation in der Abteilung Information und Kommunikation der Regierung. Für die Landeskommunikation wird mit der geplanten Gründung von "Liechtenstein Marketing" eine integrierte Organisation geschaffen, die sich auf drei strategische Kernbereiche konzentrieren wird: auf die bisher von der Stiftung Image Liechtenstein und der Organisation Liechtenstein Tourismus wahrgenommenen Aktivitäten sowie auf die Durchführung von Grossveranstaltungen, wie dies im Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Standortförderungsgesetzes vom März 2011 detailliert ausgeführt ist.
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In einer ersten Phase wurde die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung gegründet und die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf den ersten Oktober 2010 aufgelöst. Nachdem diese erste Phase vollzogen ist, soll nunmehr in einer zweiten Phase das Presse- und Informationsamt ebenfalls dem Regierungssekretär angegliedert werden. Dies soll in einem ersten Schritt analog der Stabsstelle Protokoll und der Regierungskanzlei geschehen. Anschliessend soll die Integration in die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung erfolgen. Dieses Vorgehen wird aus Rücksicht auf die Personalfragen gewählt, die mit einer Zusammenführung mehrerer Stellen immer verbunden sind. Da es sich beim Presse- und Informationsamt um ein Amt handelt, ist für dessen Auflösung der Landtag zuständig.
LR-Systematik
1
17
172
5
52
LGBl-Nummern
2011 / 510
2011 / 509
Landtagssitzungen
30. Juni 2011
Stichwörter
Abtei­lung Infor­ma­tion und Kom­mu­ni­ka­tion der Regie­rung, Neuschaffung
Bevöl­ke­rungs­schutz­ge­setz, Abänderung
Infor­ma­ti­ons­ge­setz, Abänderung
Kom­mu­ni­ka­tion, Regie­rung, Reorganisation
Presse- und Infor­ma­ti­onsamt (PIA), Auflösung
Regie­rungs­kom­mu­ni­ka­tion, Reorganisation
Stab­ss­telle für Kom­mu­ni­ka­tion und Öffent­lich­keits­ar­beit (SKOE), Auflösung