Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (Barmittelkontrollen) aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Landespolizei
Stabstelle FIU
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Landgericht
Staatsanwaltschaft
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Vaduz, 24. Mai 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (Barmittelkontrollen; BuA Nr. 24/2011) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 13. April 2011 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 24/2011 betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes (Barmittelkontrollen) beraten und allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte wurden seitens der Abgeordneten einige allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
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Des Weiteren wurde die Gelegenheit genutzt, die Vorlage nochmals legistisch zu überarbeiten, ohne jedoch inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Diese rein redaktionellen und marginalen formellen Änderungen werden im Einzelnen nicht erläutert.