Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 57
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.1Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Schulgesetzes
1.2Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Lehrerdienstgesetzes
1.3Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Subventionsgesetzes
1.4Regie­rungs­vor­lage zur Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend  die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes  
 
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Die veränderten Anforderungen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft führen zu einem Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung innerhalb des Schulsystems und an den einzelnen Schulen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Schularten zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu stärken. Mit vorliegendem Bericht und Antrag werden verschiedene Massnahmen getroffen, um auf Gesetzesebene optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die notwendigen Weiterentwicklungen - insbesondere auf der Sekundarstufe I - stattfinden können.
Vorliegender Bericht und Antrag und die darin vorgeschlagenen Abänderungen des Schulgesetzes sind Teil eines von der Regierung beschlossenes Drei-Ebenen-Modells zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Liechtenstein.
Die erste Ebene umfasst die Umsetzung von wichtigen Massnahmen und Projekten zur Schul-, Unterrichts- und Personalentwicklung ohne gesetzlichen Anpassungsbedarf. Dazu wurden und werden verschiedene Verordnungen abgeändert. Diese und andere laufende Projekte bergen bereits ein hohes Innovationspotenzial und stärken insbesondere die Autonomie der Schulen durch die Schaffung von Freiräumen. Diese beschränken sich nicht auf die Sekundarstufe I, sondern es ergeben sich Entwicklungsmöglichkeiten für alle Schulen, vom Kindergarten bis zum Gymnasium.
Die zweite Vorgehensebene, die den Kern dieser Vorlage bildet, beinhaltet die Anpassungen des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes. Die Hauptthemen sind:
* Verankerung der Sportschule;
* Standortbestimmung und Übertritte;
* Schulleitung und Autonomie;
* Bildungscontrolling;
* Schüler- und Elternmitwirkung.
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Wie die Vernehmlassung zeigt, steht die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer den geplanten Änderungen positiv gegenüber. Einzig zur Einführung der neuen Schulart "Neue Sekundarschule" gab es unerwartet zahlreiche kritische Stimmen und Einwände. Dies war ausschlaggebend für den Entscheid der Regierung, auf die Einführung dieser neuen Schulart zu verzichten.
Die dritte Vorgehensebene soll die Weiterbearbeitung jener Themen umfassen, die bisher entweder umstritten waren oder zu wenig fundiert diskutiert werden konnten. Dafür braucht es einen längeren Klärungsprozess und die Erarbeitung weiterer Entscheidungsgrundlagen.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
 
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Vaduz, 24. Mai 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein verfügt über ein differenziertes und leistungsfähiges Bildungswesen. Damit das Land weiterhin eine allgemein sowie individuell hoch stehende Bildungsqualität gewährleisten kann, muss das Bildungssystem auf die sich laufend ändernden, vielfältigen Anforderungen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft abgestimmt sein.
Auch im Pflichtschulbereich führen die veränderten und sich weiter ändernden Anforderungen zu einem Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung innerhalb des Schulsystems und an den einzelnen Schulen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Schularten zur Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu
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stärken und ihnen für die laufenden Veränderungen genügend Flexibilität einzuräumen, ohne jedoch den Rahmen für die allgemein zu erreichenden Bildungsziele zu vernachlässigen.
Mit vorliegendem Bericht und Antrag werden verschiedene Massnahmen getroffen, um auf Gesetzesebene Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit bestehende Problemfelder entschärft werden und die notwendigen Weiterentwicklungen - insbesondere auf der Sekundarstufe I - stattfinden können.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 556
2011 / 555
2011 / 554
2011 / 553
Landtagssitzungen
29. Juni 2011
Stichwörter
Besol­dungs­ge­setz, Abän­de­rung (Stär­kung der beste­henden Schularten)
Lehr­er­dienst­ge­setz, Abän­de­rung (Stär­kung der beste­henden Schularten)
Schul­ge­setz, Abän­de­rung (Stär­kung der beste­henden Schularten)
Sub­ven­ti­ons­ge­setz, Abän­de­rung (Stär­kung der beste­henden Schularten)