Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AUG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BÜG) aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlagen am 25. November 2010 im Landtag wurden einige grundsätzliche Fragen sowie mehrere Fragen zu einzelnen Artikeln aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung. Die grundsätzlichen Fragestellungen betrafen insbesondere das Verhältnis der Änderungen der vorliegenden Bestimmungen des Ausländergesetzes zu dem sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Asylgesetz sowie die Überwachung der Ausschaffungen. Zudem wurde mit Art. 69b eine neue Bestimmung eingefügt, welche es der Regierung ermöglichen soll, internationale Verträge im migrationspolitischen Bereich abzuschliessen.
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
Zivilstandsamt
Datenschutzstelle
Landgericht
Landespolizei
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Vaduz, 8. Februar 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BüG) (BuA Nr. 110/2010) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 25. November 2010 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage Nr. 110/2010 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BüG) beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten Fragen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage und einige allgemeine Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon
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anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.
Rein redaktionelle und marginale formelle Änderungen werden nicht erläutert.