Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 89
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zum Finanzbeschluss
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Finanzbeschluss zu einem Verpflichtungs- und Nachtragskredit im Zusammenhang mit der Einsetzung einer liechtensteinisch-tschechischen Historikerkommission
 
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Mit einer Gemeinsamen Erklärung und einem Memorandum of Understanding vom 8. September 2009 wurden die bilateralen Beziehungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik auf eine neue Grundlage gestellt. Die beiden Staaten beschlossen, diplomatische Beziehungen aufzunehmen und in einem am gleichen Tag vereinbarten Memorandum of Understanding die bilaterale Zusammenarbeit zu fördern.
Das Memorandum of Understanding vom 8. September 2009 beinhaltet neben anderen Festlegungen bezüglich der bilateralen Zusammenarbeit insbesondere die Absicht, eine gemeinsame Historikerkommission einzusetzen, welche sich mit der gemeinsamen Geschichte Böhmens, Mährens und Schlesiens und des Hauses Liechtenstein, aber auch mit dem Verhältnis beider Länder im 20. Jahrhundert befassen soll. Die Historikerkommission hat zum Ziel, einen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis dieser gemeinsamen Geschichte sowie ihrer Chancen und Herausforderungen zu leisten und damit eine tragfähige Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit zu legen.
Im Memorandum of Understanding vom 7. April 2010 wurden die Einzelheiten zur Bildung einer liechtensteinisch-tschechischen Historikerkommission festgelegt. Für die Arbeiten der Historikerkommission ist gemäss den von der Historikerkommission vorgesehenen Arbeiten und Projekten liechtensteinischerseits für die Jahre 2011-2013 ein Aufwand von 1'500'000 Franken vorgesehen. Die Kosten werden zur Hälfte vom Fürstenhaus und vom Land Liechtenstein getragen. Damit wird für das Land Liechtenstein ein Verpflichtungskredit von insgesamt 750'000 Franken erforderlich, wobei 65'000 Franken beim Landtag als Nachtragskredit für das Jahr 2011 beantragt werden. 685'000 Franken werden in die normale Budgetierung für die Jahre 2012 und 2013 aufgenommen werden.
Es entstehen keine direkten personellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen für das Land.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Liechtensteinische Botschaft in Wien, Liechtensteinische Botschaft in Prag
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Vaduz, 13. September 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Verpflichtungs- und Nachtragskredit im Zusammenhang mit der Einsetzung einer liechtensteinisch-tschechischen Historikerkommission zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit einer Gemeinsamen Erklärung und einem Memorandum of Understanding vom 8. September 2009 (Beilage 1) wurden die bilateralen Beziehungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik auf eine neue Grundlage gestellt. Die beiden Staaten beschlossen, diplomatische Beziehungen aufzunehmen und die bilaterale Zusammenarbeit zu fördern.
Das Memorandum of Understanding vom 8. September 2009 beinhaltet neben anderen Festlegungen bezüglich der bilateralen Zusammenarbeit insbesondere die Absicht, eine gemeinsame Historikerkommission einzusetzen, welche sich mit der gemeinsamen Geschichte Böhmens, Mährens und Schlesiens und des Hauses
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Liechtenstein, aber auch mit dem Verhältnis beider Länder im 20. Jahrhundert befassen soll. Die Historikerkommission hat zum Ziel, einen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis dieser gemeinsamen Geschichte sowie ihrer Chancen und Herausforderungen zu leisten und damit eine tragfähige Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit zu legen.
Im Memorandum of Understanding vom 7. April 2010 wurden die Einzelheiten zur Bildung einer liechtensteinisch-tschechischen Historikerkommission festgelegt.
Die Historikerkommission befasst sich eigenständig einerseits mit der gemeinsamen Geschichte des Hauses Liechtenstein und Böhmens, Mährens und Schlesiens und andererseits mit dem Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Tschechoslowakei bzw. der Tschechischen Republik im 20. Jahrhundert.
Die Historikerkommission wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet, wobei die Mitglieder der Historikerkommission für 3 Jahre nominiert werden. Eine Entscheidung über eine Einstellung ihrer Tätigkeit liegt in der Kompetenz der beiden Aussenministerien1, welche die Einstellung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen in Schriftform beschliessen können.
Die Historikerkommission setzt sich aus maximal 8 Wissenschaftlern (Historiker, Kunsthistoriker, Archivare oder andere Experten) zusammen, die von den Ministerien für auswärtige Angelegenheiten beider Länder gemeinsam für 3 Jahre ernannt werden.
Die Minister für auswärtige Angelegenheiten ernennen je einen Co-Vorsitzenden.
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Die Historikerkommission gibt sich eine Geschäftsordnung und legt diese den beiden Aussenministerien zusammen mit einem Zeitplan, einem Arbeitsplan und einer Aufstellung der notwendigen finanziellen Mittel zur Genehmigung vor.
Die Historikerkommission legt den beiden Aussenministerien einen Jahresbericht über Projekte und Publikationen vor, die im Rahmen der Arbeiten der Kommission gemacht wurden oder von ihr unterstützt wurden.
Die Kosten für die Arbeiten der Historikerkommission übernimmt jede Seite für die von ihr ernannten Mitglieder und die von diesen eingesetzten weiteren Forschenden.
Die Co-Vorsitzenden legen den beiden Aussenministerien den von der Kommission vereinbarten Finanzierungsplan zur Genehmigung vor.
Die Historikerkommission wird die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer geeigneten, gegenseitig abgestimmten Form der Öffentlichkeit zugänglich machen.



 
1In Liechtenstein ist das Aussenministerium unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung und gegebenenfalls S.D. des Fürsten oder seines Stellvertreters zuständig.
 
LR-Systematik
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61
612
LGBl-Nummern
2011 / 528
Landtagssitzungen
20. Oktober 2011
Stichwörter
Histo­ri­ker­kom­mis­sion, liech­tens­tei­nisch-tschechische
liech­tens­tei­nisch-tsche­chi­sche Historikerkommission
Memo­randum of under­stan­ding zwi­schen Fürs­tentum Liech­tens­tein und Tsche­chi­schen Republik
tsche­chisch-liech­tens­tei­ni­sche Historikerkommission