Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EbG) aufgeworfenen Fragen
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Tiefbauamt, Amt für Handel und Transport
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Vaduz, 8. Februar 2011
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EBG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat im November 2010 den Bericht und Antrag Nr. 120/2010 betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EBG) in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde durchwegs positiv aufgenommen und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen in Bezug auf die Auslegung respektive den Vollzug einzelner Bestimmungen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Rahmen der gegenständlichen Stellungnahme beantwortet.
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Ausserdem hat sich die Regierung dazu entschlossen, das Inkrafttreten der Revisionsvorlage mit 1. Januar 2012 festzulegen. Die Gründe hierfür werden im Folgenden erläutert.