Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 9
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rung der betref­fenden Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Eisen­bahn­ge­setz (EBG)
2.Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EbG) aufgeworfenen Fragen 
 
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Tiefbauamt, Amt für Handel und Transport
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Vaduz, 8. Februar 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EBG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat im November 2010 den Bericht und Antrag Nr. 120/2010 betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes (EBG) in erster Lesung behandelt.
Die Vorlage wurde durchwegs positiv aufgenommen und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden diverse Fragen in Bezug auf die Auslegung respektive den Vollzug einzelner Bestimmungen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Rahmen der gegenständlichen Stellungnahme beantwortet.
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Ausserdem hat sich die Regierung dazu entschlossen, das Inkrafttreten der Revisionsvorlage mit 1. Januar 2012 festzulegen. Die Gründe hierfür werden im Folgenden erläutert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2011 / 183
2011 / 182
Landtagssitzungen
16. März 2011
Stichwörter
Eisen­bahn­ge­setz, Totalrevision
Per­so­nen­nah­ver­kehr, Eisenbahn
S-Bahn FL-A-CH
Total­re­vi­sion, Eisenbahngesetz
Ver­kehr, Eisenbahn