Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Das Eintreten auf die Regierungsvorlage zur Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes anlässlich der Landtagssitzung vom 29. Juni 2011 war unbestritten. Hauptdiskussionspunkte in der Landtagsdebatte bildeten die Ausweitung der Möglichkeiten der Sportschule auf weitere Schulen, Fragen zu Schulleitung und Autonomie, das Bildungscontrolling, die Schüler- und Elternmitwirkung sowie das Thema Standortbestimmung, Übertritte und Durchlässigkeit. Mit vorliegender Stellungnahme beantwortet die Regierung die in der Landtagssitzung aufgeworfenen Fragen.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 20. September 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes, des Subventionsgesetzes und des Besoldungsgesetzes (Bericht und Antrag Nr. 57/2011) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Mit dem Eintreten auf die Regierungsvorlage anlässlich der Landtagssitzung vom 29. Juni 2011 wird dem Revisionsvorhaben grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.