Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2011 / 95
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz; BMG) aufgeworfenen Fragen  
 
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz; BMG) am 13. April 2011 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage begrüsst, es wurden einige wenige Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit
Amt für Soziale Dienste
5
Vaduz, 20. September 2011
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BuA Nr. 27/2011) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden anlässlich der ersten Lesung begrüsst.
2.Grundsätzliche Fragen
Es wurden keine grundsätzlichen Fragen gestellt. Die konkreten Fragen sind unten aufgeführt und beantwortet.
LR-Systematik
8
81
812
LGBl-Nummern
2011 / 536
Landtagssitzungen
20. Oktober 2011
Stichwörter
Betäu­bungs­mittel, Aus­nah­me­be­wil­li­gung für Hers­tel­lung u. Abgabe
Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BMG), Abän­de­rung (Methadonabgabe)
BMG (Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz), Abän­de­rung (Methadonabgabe)
Metha­do­n­ab­gabe, Bewilligung