Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 112
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 22. Oktober 2008 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH 
 
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Der im Jahr 2008 durch den Landtag genehmigte Verpflichtungskredit über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH ist bis zum Jahr 2012 befristet. Die Arbeiten wurden unmittelbar nach Unterzeichnung der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der ÖBB Infrastruktur AG im Jahr 2009 aufgenommen. Mit Einreichung der Planungsunterlagen am 28. Juni 2012 konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Im Rahmen der nun laufenden Behördenverfahren sowie in Bezug auf die Anschlussbauwerke werden jedoch auch im nächsten Jahr gewisse Aufwendungen anfallen, welche inhaltlich durch den Verpflichtungskredit gedeckt sind. Mit Aufhebung der zeitlichen Befristung im Finanzbeschluss können die Planungsarbeiten abgeschlossen werden, wobei die Höhe des Verpflichtungskredits unverändert bleibt. Aufgrund von Kosteneinsparungen im Planungsprozess wird der Verpflichtungskredit voraussichtlich nur zu 65% ausgeschöpft.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Tiefbauamt
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Vaduz, 25. September 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH zu unterbreiten.
I.Bericht der Regierung
Der Hohe Landtag hat mit Finanzbeschluss vom 22. Oktober 2008 (Bericht und Antrag Nr. 127/2008) einen Verpflichtungskredit über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH genehmigt. Der Verpflichtungskredit ist dabei auf die Jahre 2009 bis 2012 beschränkt. Mit Bericht und Antrag Nr. 101/2011 hat die Regierung den Landtag über das Projekt S-Bahn FL-A-CH ausführlich informiert.
Zwischenzeitlich konnte am 28. Juni 2012 das Verkehrsprojekt sowie der Umweltverträglichkeitsbericht bei der Regierung eingereicht werden. Auf Basis dieser Einreichplanung wurden die erforderlichen Behördenverfahren gestartet. Diese beinhalten die Umweltverträglichkeitsprüfung, die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsver-
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fahren. Im Rahmen dieser Verfahren werden noch gewisse Aufwendungen anfallen, welche im Jahr 2013 anfallen werden.
Ebenfalls werden die Planungen der angrenzenden Strassenbereiche (Anschlussbauwerke) erst bis 2013 abgeschlossen. Diese umfassen vor allem die Verlegung der Rheinstrasse Nendeln und der Anschluss der neuen Haltestelle Schaanwald an das Landstrassennetz.
Im Zuge der Planung des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL.A.CH wurden bislang folgende Meilensteine erreicht:
 
29.1.2009
Unterzeichnung Planungsvertrag zwischen Fürstentum Liechtenstein, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie ÖBB Infrastruktur AG
12.2009
Ausschreibung Planungsleistung
04.2010
Vergabe Planungsleistung
12.2010
Festlegung des Untersuchungsrahmen für UVP
1.1.2011
Neues Eisenbahngesetz in Kraft
28.6.2012
Einreichung Umweltverträglichkeitsbericht und Verkehrsprojekt
Für die Abwicklung der Behördenverfahren ist mindestens ein halbes Jahr veranschlagt. In Abhängigkeit von allfälligen Nachbesserungen, Einsprachen etc. kann das Verfahren jedoch länger dauern.
 
 
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Die mit dem Verpflichtungskredit bereit gestellten finanziellen Mittel wurden bisher nicht ausgeschöpft. Folgende Aufstellung zeigt die beschlossenen Kredite, bereits abgerechneten Leistungen sowie die noch geschätzten Ausgaben:
 
Planung Bahn (Art. 1 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008)
CHF 3'569'000
(€ 2'925'000)
Planung Anschlussbauwerke (Art. 2 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008)
CHF 650'000
Baukostenteuerung (Art. 3 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008)
CHF 161'000
Total genehmigte Kredite
CHF 4'380'000
Ausgaben bis 31.12.2010
CHF 836'118
Ausgaben 2011
CHF 628'756
Total Zahlungen bis 31.12.2011
CHF 1'464'874
Verfügbarer Restkredit
CHF 2'973'000
Geschätzte Ausgaben 2012
CHF 882'000
Geschätzte Ausgaben 2013 ff
CHF 522'000
Mutmassliche Nutzung Verpflichtungskredit
CHF 2'868'874
Ungenutzter Restkredit
CHF 1'569'000
Von der Gesamtsumme des genehmigten Kredits wird aufgrund von Kosteneinsparungen im Planungsprozess und Wechselkursvorteilen voraussichtlich rund 35% nicht genutzt werden.
Mit der beantragten Abänderung des Finanzbeschlusses soll lediglich die zeitliche Befristung aufgehoben werden. Die Höhe der Verpflichtungskredits bleibt unverändert. Im Voranschlag 2013 sind die mutmasslichen Aufwendungen für die Abwicklung der Behördenverfahren sowie der Planung der Anschlussbauwerke aufgenommen. Entsprechend ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu rechnen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 341
Landtagssitzungen
24. Oktober 2012
Stichwörter
S-Bahn FL-A-CH, Mit­fi­nan­zie­rung von Pla­nungs­lei­stungen, Abän­de­rung Finanzbeschluss