Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 22. Oktober 2008 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH
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Der im Jahr 2008 durch den Landtag genehmigte Verpflichtungskredit über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH ist bis zum Jahr 2012 befristet. Die Arbeiten wurden unmittelbar nach Unterzeichnung der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der ÖBB Infrastruktur AG im Jahr 2009 aufgenommen. Mit Einreichung der Planungsunterlagen am 28. Juni 2012 konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Im Rahmen der nun laufenden Behördenverfahren sowie in Bezug auf die Anschlussbauwerke werden jedoch auch im nächsten Jahr gewisse Aufwendungen anfallen, welche inhaltlich durch den Verpflichtungskredit gedeckt sind. Mit Aufhebung der zeitlichen Befristung im Finanzbeschluss können die Planungsarbeiten abgeschlossen werden, wobei die Höhe des Verpflichtungskredits unverändert bleibt. Aufgrund von Kosteneinsparungen im Planungsprozess wird der Verpflichtungskredit voraussichtlich nur zu 65% ausgeschöpft.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr
Betroffene Amtsstellen
Tiefbauamt
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Vaduz, 25. September 2012
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH zu unterbreiten.
Der Hohe Landtag hat mit Finanzbeschluss vom 22. Oktober 2008 (Bericht und Antrag Nr. 127/2008) einen Verpflichtungskredit über die Mitfinanzierung von Planungsleistungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL-A-CH genehmigt. Der Verpflichtungskredit ist dabei auf die Jahre 2009 bis 2012 beschränkt. Mit Bericht und Antrag Nr. 101/2011 hat die Regierung den Landtag über das Projekt S-Bahn FL-A-CH ausführlich informiert.
Zwischenzeitlich konnte am 28. Juni 2012 das Verkehrsprojekt sowie der Umweltverträglichkeitsbericht bei der Regierung eingereicht werden. Auf Basis dieser Einreichplanung wurden die erforderlichen Behördenverfahren gestartet. Diese beinhalten die Umweltverträglichkeitsprüfung, die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsver-
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fahren. Im Rahmen dieser Verfahren werden noch gewisse Aufwendungen anfallen, welche im Jahr 2013 anfallen werden.
Ebenfalls werden die Planungen der angrenzenden Strassenbereiche (Anschlussbauwerke) erst bis 2013 abgeschlossen. Diese umfassen vor allem die Verlegung der Rheinstrasse Nendeln und der Anschluss der neuen Haltestelle Schaanwald an das Landstrassennetz.
Im Zuge der Planung des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Feldkirch - Buchs SG für eine S-Bahn FL.A.CH wurden bislang folgende Meilensteine erreicht:
29.1.2009 | Unterzeichnung Planungsvertrag zwischen Fürstentum Liechtenstein, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie ÖBB Infrastruktur AG |
12.2009 | Ausschreibung Planungsleistung |
04.2010 | Vergabe Planungsleistung |
12.2010 | Festlegung des Untersuchungsrahmen für UVP |
1.1.2011 | Neues Eisenbahngesetz in Kraft |
28.6.2012 | Einreichung Umweltverträglichkeitsbericht und Verkehrsprojekt |
Für die Abwicklung der Behördenverfahren ist mindestens ein halbes Jahr veranschlagt. In Abhängigkeit von allfälligen Nachbesserungen, Einsprachen etc. kann das Verfahren jedoch länger dauern.
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Die mit dem Verpflichtungskredit bereit gestellten finanziellen Mittel wurden bisher nicht ausgeschöpft. Folgende Aufstellung zeigt die beschlossenen Kredite, bereits abgerechneten Leistungen sowie die noch geschätzten Ausgaben:
Planung Bahn (Art. 1 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008) | CHF 3'569'000 (€ 2'925'000) |
Planung Anschlussbauwerke (Art. 2 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008) | CHF 650'000 |
Baukostenteuerung (Art. 3 des Finanzbeschlusses vom 22.10.2008) | CHF 161'000 |
Total genehmigte Kredite | CHF 4'380'000 |
Ausgaben bis 31.12.2010 | CHF 836'118 |
Ausgaben 2011 | CHF 628'756 |
Total Zahlungen bis 31.12.2011 | CHF 1'464'874 |
Verfügbarer Restkredit | CHF 2'973'000 |
Geschätzte Ausgaben 2012 | CHF 882'000 |
Geschätzte Ausgaben 2013 ff | CHF 522'000 |
Mutmassliche Nutzung Verpflichtungskredit | CHF 2'868'874 |
Ungenutzter Restkredit | CHF 1'569'000 |
Von der Gesamtsumme des genehmigten Kredits wird aufgrund von Kosteneinsparungen im Planungsprozess und Wechselkursvorteilen voraussichtlich rund 35% nicht genutzt werden.
Mit der beantragten Abänderung des Finanzbeschlusses soll lediglich die zeitliche Befristung aufgehoben werden. Die Höhe der Verpflichtungskredits bleibt unverändert. Im Voranschlag 2013 sind die mutmasslichen Aufwendungen für die Abwicklung der Behördenverfahren sowie der Planung der Anschlussbauwerke aufgenommen. Entsprechend ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu rechnen.