Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 117
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Entwicklung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend einen Verpflichtungskredit zur Klimaanschubfinanzierung im Rahmen der Umsetzung des "Copenhagen Accords"
 
4
In Hinblick auf die weiteren Verhandlungen zu einem Nachfolgevertrag für das Kyoto-Protokoll, dessen Verpflichtungsperiode 2012 ausläuft, hat die Regierung im Januar 2010 mit Schreiben an das Sekretariat der Klimakonvention ihr Einverständnis zu und ihre Bindung an die Grundsätze des "Copenhagen Accords" bestätigt. Eines der Hauptthemen ist dabei die Frage der Finanzierung von Massnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an veränderte Klimabedingungen in den Entwicklungsländern. Langfristig sollen zur Implementierung solcher Massnahmen bis zum Jahr 2020 100 Mrd. USD jährlich von den Industrieländern, aus öffentlichen und privaten Quellen, mobilisiert werden. Um eine möglichst schnelle Realisierung von Minderungs- und Adaptionsmassnahmen zu gewährleisten, wurde diesem langfristigen Ziel die Klimaanschubfinanzierung (Fast Start) mit dem kurzfristigen Ziel von insgesamt 30 Mrd. USD für die Jahre 2010-2012 vorangestellt. Der Hohe Landtag hat denn auch einem entsprechenden Antrag der Regierung über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Klimaanschubfinanzierung im Rahmen der Umsetzung des "Copenhagen Accords" mit einem Beitrag von jeweils CH 350'000 für die Jahre 2011 und 2012 zugestimmt.
Entgegen den 2009 gehegten Erwartungen ist nach dem derzeitigen Stand der Klimaverhandlungen festzuhalten, dass Lösungsvorschläge oder gar verbindliche Regelungen betreffend der Finanzierung von Minderungs- und Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern wohl erst Ende 2015 beim erwarteten Vorliegen der Ergebnisse der "Durban Plattform", also voraussichtlich im Paket mit einem Kyoto-Folgevertrag, beschlussreif vorliegen dürften. Nur eine Fortführung der freiwilligen Klimaanschubfinanzierung seitens der Industriestaaten vermag somit die Finanzierungslücke für die Entwicklungsländer zu lindern. Eine Weiterführung der Klimaanschubfinanzierung bis zur Vorlage eines für alle Vertragsstaaten der Klimakonvention verbindlichen Finanzierungsmodells vermag die Solidarität und die Ernsthaftigkeit Liechtensteins im globalen Unterfangen zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an veränderte Klimaverhältnisse weiter zu unterstreichen. Dazu sollen für die Jahre 2013-2015 zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 200'000 pro Jahr bereitgestellt werden, welche für klimarelevante Projekte in Entwicklungsländern eingesetzt werden.
5
Zuständige Ressorts
Ressort Umwelt, Raum-, Land- und Waldwirtschaft
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Umweltschutz
Amt für Wald, Natur und Landschaft
7
Vaduz, 09. Oktober 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über einen zweiten Verpflichtungskredit zur Klimaanschubfinanzierung im Rahmen der Umsetzung des "Copenhagen Accords" zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die anlässlich des Weltgipfels 1992 unterzeichnete Klimakonvention gehört mit ihrem 1997 abgeschlossenen Kyoto-Protokoll zu den bedeutendsten Umweltübereinkommen. Sie ist eine eigentliche Querschnittskonvention, was bedeutet, dass ihre Regelungen mit ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Fragestellungen in alle Sektoren wie Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Entwicklungszusammenarbeit, Technologietransfer oder Bildung hineinwirken. Dementsprechend wichtig ist sie auch für Liechtenstein: Einerseits als Stimulans zur Umsetzung klimawirksamer Massnahmen im Inland, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens oder der Förderung der Energieeffizienz sowie im Bereich der Gebäudesanierung, andererseits als Instrument, um einen angemessenen solidarischen Beitrag an die Minderung der Auswirkungen der globalen Treibhausgasemissionen zu leisten. In der Klimakonvention und im Kyoto-Protokoll werden
8
nämlich die für die nationale Umsetzung einer nachhaltigen Klimapolitik grundlegenden Fragestellungen in einem internationalen Kontext behandelt. Für die nationale Umsetzungsstrategie werden damit Weichen sowie konkrete Ziele festgelegt und verbindlich beschlossen.
LR-Systematik
6
61
612
Landtagssitzungen
21. November 2012
Stichwörter
Copen­hagen Accords, Ver­pflich­tungs­kredit (Klimaanschubfinanzierung)
Ver­pflich­tungs­kredit, Copen­hagen Accords (Klimaanschubfinanzierung)