Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 118
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Stel­lung­nahme der Verbände
6.Ver­hältnis zur Schweiz
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
8.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 149/2012 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erliessen am 19. November 2008 die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit. Die Richtlinie soll zum einen für den Schutz der Leiharbeitnehmer sorgen und die Qualität der Leiharbeit verbessern sowie gleichzeitig zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen beitragen.
Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie den Grundsatz der Gleichbehandlung vor, wonach die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens jenen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Ausserdem sieht die Richtlinie Bestimmungen über den Zugang zu unbefristeter Beschäftigung, zu Gemeinschaftseinrichtungen der entleihenden Unternehmen und zu Fort- und Weiterbildungseinrichtungen von Leiharbeitsunternehmen und entleihenden Unternehmen vor. Bei der Berechnung des Schwellenwertes für die Einrichtung von Arbeitnehmervertretungen müssen Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden. Im Übrigen müssen entleihende Unternehmen im Zuge der Unterrichtung von Arbeitnehmervertretungen auch Informationen über den Einsatz von Leiharbeit vorlegen.
Die Richtlinie soll durch Abänderung des Gesetzes vom 12. April 2000 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) umgesetzt werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 16. Oktober 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 149/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 13. Juli 2012 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 13. Juli 2012 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Ziel der Richtlinie ist es, für den Schutz der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die Qualität der Leiharbeit zu verbessern, während gleichzeitig zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen beigetragen werden soll.
Die zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften waren in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 5. Dezember 2011 in Kraft zu setzen. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese
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Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, was den Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren in Island und Liechtenstein erfordert.
Landtagssitzungen
22. November 2012
Stichwörter
EG-Richt­linie 2008/104/EG (Leiharbeit)
EWR-Beschluss 149/2012
Leih­ar­beit, EG-Richt­linie 2008/104/EG