Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 119
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Regie­rungs- und Verwaltungsreform
3.Reor­ga­ni­sa­ti­onspro­jekte
4.Zusam­men­füh­rung des Grund­buch- und Öffent­lich­keits­re­gis­ter­amtes und der Opfer­hil­fes­telle sowie die Über­tra­gung von Auf­gaben aus dem Jus­tiz­wesen in ein Amt für Justiz
5.Erläu­te­rungen zur Regierungsvorlage
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
8.Räum­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle sowie die Übertragung von Aufgaben aus dem Justizwesen in ein Amt für Justiz  
 
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Die Regierung hat eine umfassende Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Neben der Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation werden verschiedene Reorganisationsprojekte in der Landesverwaltung durchgeführt. Eines dieser Projekte betrifft die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle sowie die Übertragung von Aufgaben aus dem Justizwesen in ein Amt für Justiz, welche Gegenstand dieses Berichtes und Antrages der Regierung sind.
Die vorgeschlagene Massnahme dient der Umsetzung des Handlungsfeldes Nr. 7 "Regierungs- und Verwaltungsreform umsetzen" der Agenda 2020 im Bereich "Innenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen" (Ziel 2).
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene stellen
Ressort Justiz, Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Opferhilfestelle, Amt für Personal und Organisation, Amt für Informatik
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Vaduz, 23. Oktober 2012
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle sowie die Übertragung von Aufgaben aus dem Justizwesen in ein Amt für Justiz zu unterbreiten.
1.1Grundsätzliches
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Exekutive und der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an
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den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwaltung bildete und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 006
Landtagssitzungen
23. November 2012
Stichwörter
Agenda 2020, Innen­po­li­ti­sche Hand­lungs­fä­hig­keit erhöhen
Amt für Justiz
Grund­buch- und Öffent­lich­keits­re­gis­teramt, Zusam­men­füh­rung in Amt für Justiz
Jus­tiz­wesen, Auf­gaben, Zusam­men­füh­rung in Amt für Justiz
Opfer­hil­fes­telle, Zusam­men­füh­rung in Amt für Justiz