Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 121
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Ein­lei­tung
I.Vor­an­schlag 2013
1.Ein­lei­tung
2.Zusam­men­fas­sung
3.Erfolgs­rech­nung
4.Inve­s­ti­ti­ons­rech­nung
5.Bewer­tung
II.Aus­gleich der Kalten Progression
III.Finanz­ge­setz für das Jahr 2013
1.Ein­lei­tung
2.Gesperrte Kre­dite (Art. 1)
3.Sol­ler­trag (Art. 2)
4.Unverän­derte Bestimmungen
IV.Antrag der Regierung
V.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2013  
 
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Die Finanzplanungen der vergangen Jahre haben aufgezeigt, dass der Staatshaushalt markante strukturelle Probleme aufweist, welche eine nachhaltige Sanierung unumgänglich machen. Mit den Bericht und Anträgen zu den Massnahmenpaketen I und II hat die Regierung dem Landtag mögliche Massnahmen zur Sanierung aufgezeigt, welche teilweise mit entsprechenden Gesetzesrevisionen bereits realisiert werden konnten. Der vorliegende Voranschlag 2013 zeigt nun, dass sich die Lage für den Staatshaushalt weiter verschärft. Im Vergleich zur letztjährigen Finanzplanung wird für das kommende Jahr ein nochmaliger Einbruch der Erträge prognostiziert. Ging die Finanzplanung aufgrund des Wegfalls der Couponsteuern bereits von einem Anstieg des Finanzierungsfehlbetrags auf CHF 148 Mio. aus, schliesst der Voranschlag 2013 nun mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 205 Mio. ab.
Mit dem Voranschlag 2013 gelingt es der Regierung den betrieblichen Aufwand erneut zu reduzieren. Bei einem Aufwandvolumen von CHF 909 Mio. kann dieser im Budgetvergleich um CHF -26 Mio. oder -2.8% entlastet werden. Dem Aufwand steht jedoch ein Einbruch der betrieblichen Erträge um CHF -157 Mio. oder -20% gegenüber. Dabei sind nebst dem Wegfall der Couponsteuern auch bei weiteren tragenden Steuerarten deutliche Rückgänge absehbar. Mit einem Volumen von CHF 623 Mio. können die betrieblichen Erträge die Aufwendungen bei weitem nicht decken und es ergibt sich ein Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 286 Mio. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von CHF 76 Mio. schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 210 Mio. ab.
Der Rückgang der betrieblichen Erträge ist vor allem auf einen weiteren Einbruch der Steuern und Abgaben um CHF -153 Mio. zurückzuführen. Die Hauptveränderung ergibt sich bei den Couponsteuern (CHF -84 Mio.), bei welchen nach dem Ende der Übergangsfrist zur vergünstigten Abrechnung der Altreserven im laufenden Jahr mit keinen Steuererträgen mehr gerechnet wird. Des Weiteren wird auch bei den Ertragssteuern (CHF -34 Mio.), den Mehrwertsteuern (CHF -14 Mio.) oder den Stempelabgaben (CHF -12 Mio.) mit deutlichen Ertragsrückgängen gerechnet. Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergibt sich die grösste Entlastung bei den Finanzzuweisungen an die Gemeinden mit CHF -11 Mio. Dies ist auf den geringeren Gemeindeanteil an der Ertragssteuer zurückzuführen, welcher
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für die Finanzausgleichsgemeinden teilweise durch einen höheren Finanzausgleich kompensiert wird. Des Weiteren fallen der Sachaufwand im Budgetvergleich um CHF -10 Mio. und die Abschreibungen um CHF -7 Mio. geringer aus. Der Personalaufwand und die Beitragsleistungen erhöhen sich dagegen leicht, wobei entsprechende Sanierungsmassnahmen durch nicht steuerbare Zunahmen kompensiert werden. Im Personalbereich schlagen vor allem Rückstellungen für Frühpensionierungen, auf welche ein gesetzlicher Anspruch besteht, zu Buche.
Das Bruttoinvestitionsvolumen beläuft sich im kommenden Jahr auf CHF 52 Mio. und liegt damit CHF -4 Mio. unter dem Vorjahr. Tieferen Investitionen in den Bereichen der Beiträge an gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, der Hochbauten und der Mobilien/Immaterielle Anlagegüter stehen aufgrund der Zunahme der Anzahl Anträge im laufenden Jahr höhere Wohnbauförderungsdarlehen (CHF +4 Mio.) gegenüber. Nach Abzug der prognostizierten Darlehensrückzahlungen werden für das kommende Jahr Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 34 Mio. vorgesehen.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen ein Mittelabfluss von CHF 205 Mio. in der Gesamtrechnung.
Das Ergebnis des Voranschlags 2013 zeigt auf, dass ohne weitere tiefgreifende Gegenmassnahmen nicht damit gerechnet werden kann, dass Aufwendungen und Erträge wieder nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht werden können. Ausgehend von den Rückgängen auf der Ertragsseite gilt es, nebst den Einsparmassnahmen auch einnahmenseitige Massnahmen ins Auge zu fassen, wie es die Regierung mit einer Vernehmlassung zur Anpassung des Steuergesetzes bereits getan hat. Die Regierung wird den eingeschlagenen Kurs zur Sanierung des Staatshaushalts mit höchster Priorität weiterführen und dem Landtag weitere Korrekturmassnahmen unterbreiten.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Stellen bei der Erarbeitung, die Stabsstelle Finanzen bei der Koordination des Voranschlags
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Vaduz, 23. Oktober 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2013 zu unterbreiten.
1.1Aufbau
Die Bestimmungen zur Rechnungslegung des Landes wurden mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz geändert und mit der Landesrechnung 2011 erstmals angewendet. Die Änderungen umfassen dabei den Inhalt und die Darstellung der Landesrechnung in Form der Erfolgs-, Investitions- und Mittelflussrechnung. Des Weiteren wird die Erfolgsrechnung neu in den drei Teilergebnissen "Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit", "Finanzergebnis" und "Ausserordentliches Ergebnis" ausgewiesen. Nach der Berichterstattung zur Landesrechnung 2011 richtet sich nun der Bericht und Antrag zum Voranschlag 2013 erstmals nach der neuen Struktur.
LR-Systematik
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612
LGBl-Nummern
2012 / 405
Landtagssitzungen
22. November 2012
21. November 2012
Stichwörter
Finanz­ge­setz 2013
Lan­des­vor­an­schlag 2013