Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 128
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Ver­zicht auf Durch­füh­rung einer Vernehmlassung
3.Schwer­punkt der Vorlage
4.Absch­lies­sende Behand­lung in einer Landtagssitzung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) - Aufhebung der Positionen 11.1 und 11.2 des Anhangs
 
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Die ambulante/häusliche Betreuung und Pflege wird heute zu einem grossen Teil von den sechs Familienhilfevereinen (Vaduz, Schaan-Planken, Triesen, Triesenberg, Balzers und Unterland) wahrgenommen. Die Anforderungen und Herausforderungen an die häusliche Betreuung und Pflege werden in Zukunft stark ansteigen und die Familienhilfevereine werden mit den bestehenden dezentralen Strukturen diesen Herausforderungen nicht gewachsen sein. Es ist daher die Schaffung einer Familienhilfe Liechtenstein geplant, in welcher sich die Vereine Vaduz, Schaan-Planken, Triesen, Triesenberg und Unterland mittels Fusion zusammenschliessen. Die Gemeinde Balzers sowie der Familienhilfeverein Balzers haben sich gegen eine Beteiligung an dieser Fusion entschieden.
Die Familienhilfen werden heute vom Land subventioniert, in Höhe von 30 % der Gesamtausgaben. Die Gemeinden leisten eine Subvention in ungefähr der gleichen Höhe. Die Landessubvention basiert auf dem Anhang zum Subventionsgesetz, Position 11.1 und 11.2. Die Steuerung und Finanzierung der Familienhilfen soll inskünftig auf einem Leistungsvertrag basieren, sodass im Rahmen dieser Vorlage beantragt wird, die entsprechenden Positionen aus dem Anhang zum Subventionsgesetz zu streichen.
 
Zuständige Ressorts
Ressort Soziales
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Soziale Dienste
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 30. Oktober 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), Aufhebung der Positionen 11.1 und 11.2, zu unterbreiten.
1.1Alterspolitik als Ausgangspunkt
Die Regierung hat im Jahre 2007 die Ziele der künftigen Alterspolitik festgelegt. Diesen Zielen zu Folge ist eine ganzheitliche, auf den jeweiligen Bedarf abgestimmte Alterspolitik zu betreiben. Wesentliche Grundsätze der Regierung wurden im Frühjahr 2007 festgelegt, nämlich insbesondere "in Würde älter werden" und "im Alter so selbst bestimmt und unabhängig leben zu können, wie es die Lebensumstände möglich machen" sowie "Zuhause hat Vorrang" (ambulant vor stationär). Die Umsetzung dieser Grundsätze bedingt ein ausgewogenes System im Bereich der präventiven, ambulanten und stationären Betreuung der Seniorinnen und Senioren.
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Zur Erreichung dieser angestrebten Ausgewogenheit des Systems wurden seit dem Jahre 2007 verschiedenste Massnahmen ergriffen.
Im präventiven Bereich wurde beim Seniorenbund die Informations- und Beratungsstelle Alter (IBA) errichtet sowie ein Seniorenbeirat, welcher die Regierung in Altersfragen berät, eingesetzt. Die Einrichtung beider Bereiche hat sich in der Umsetzung aus Sicht der Regierung als sehr sinnvoll erwiesen.
In finanzieller Hinsicht konnte die häusliche/ambulante Betreuung und Pflege durch die Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes bei häuslicher Betreuung gestärkt bzw. verbessert und somit ein "Gleichgewicht" zur Regelung im stationären Heimbereich geschaffen werden. Das Betreuungs- und Pflegegeld bei häuslicher Betreuung wurde per 1. Januar 2010 eingeführt. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Mit der Einführung dieser finanziellen Leistung konnte ein Gleichgewicht zum stationären Bereich erreicht werden.
Schliesslich wurde mit der Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG) eine öffentliche-rechtliche Struktur für die stationäre Betreuung und Pflege geschaffen. In die LAK integriert sind sämtliche Betreuungs- und Pflegeheime des Landes mit Ausnahme des Alters- und Pflegeheims Schlossgarten in Balzers. Der Stiftungsrat kann dadurch nach Fachkompetenzen besetzt werden und die Mitbestimmung des Landes im Rahmen einer Beteiligungsstrategie ist gewährleistet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 007
Landtagssitzungen
23. November 2012
Stichwörter
Sub­ven­ti­ons­ge­setz, Abänderung