Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur mittelfristigen Planung staatlicher Bauten und Anlagen
(Hochbautenbericht 2012)
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Der Hochbautenbericht wird als wichtiges Führungsinstrument der Regierung jährlich aktualisiert. Er bildet eine der Grundlagen für das Budget und die Finanzplanung.
In den vorliegenden Hochbautenbericht 2012 sind nebst den strategischen Überlegungen zu den einzelnen Neubau- und Instandsetzungsprojekten Aussagen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Interpellationsbeantwortung (BuA Nr. 108/2012) vom September 2012 betreffend die Schulstandorte- und Schulraumplanung eingeflossen. Die Regierung wird nach heutigem Wissensstand dem Hohen Landtag des Fürstentums Liechtenstein zeitnah einen aktualisierten Bericht und Antrag betreffend den Ersatzbau des G-Traktes beim Schulzentrum Mühleholz I und einen aktualisierten Bericht und Antrag betreffend den Neubau des Schulzentrums Unterland II frühestens im 2. Quartal 2013 zur Entscheidung vorlegen.
Für das Jahr 2013 sind CHF 3'600'000 im investiven Bereich (Neubauten, Erneuerungen von bestehenden Bauten) und CHF 16'500'000 im Instandsetzungs-bereich (Sanierungen, Renovationen, Adaptionen) inklusive dem generellen Hochbauplanungskredit in der Höhe von CHF 300'000 budgetiert und vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zur Umsetzung vorgesehen.
Das Land Liechtenstein verfügt gegenwärtig über 77 Objekte im Eigentum und 28 Objekte im Mietverhältnis, also insgesamt 105 Objekte. Zusätzlich sind noch vier Objekte mit finanziellen Beteiligungen im Schulbaubereich zu verzeichnen. Das gesamte Immobilienportfolio des Landes steht aktuell mit circa CHF 665'000'000 (Gebäudeversicherungswert Objekte im Eigentum) für die Bereiche Verwaltungs-, Schul- und Kulturbauten zu Buche. Es gilt auch künftig, dieses Gebäudevolumen im Wert zu erhalten und notwendige Neuinvestitionen für die Erfüllung der Staatsausgaben zu tätigen. Für die Werterhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und Neubauten wird auch künftig mit namhaften finanziellen Belastungen zu rechnen sein.
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Zuständiges Ressort
Ressort Bau
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt
Schulamt
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Vaduz, 30. Oktober 2012
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur mittelfristigen Planung staatlicher Hochbauten und Anlagen (Hochbautenbericht 2012) zu unterbreiten.
Der jährlich aktualisierte Hochbautenbericht der Regierung an den Hohen Landtag gibt eine Übersicht über die staatlichen Hochbauprojekte im Bereich Neubauten, Instandsetzung und Erneuerung. Er gibt Auskunft über die Strategie und deren Umsetzung. Der Bericht berücksichtigt die finanzielle und budgetäre Entwicklung und die personellen Ressourcen. Er zeigt die Dynamik der baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf, was sich nicht nur in der Realisierung aktueller Neubauvorhaben und Instandsetzungsprojekte zeigt, sondern sich insbesondere auch in der Weiterentwicklung im strategischen Bereich bezüglich landeseigener Hochbauten manifestiert. Aus diesem Bericht wird auch ersichtlich, dass schwerpunktmässig, wie bereits in den letzten Jahren aufgezeigt, eine Verschiebung von neu zu erstellenden Objekten hin zur Instandsetzung und Werterhaltung von bestehenden Gebäuden im Vordergrund steht.
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Für das Jahr 2013 sind CHF 3'600'000 im investiven Bereich (Neubauten, Erneuerungen von bestehenden Bauten) und CHF 16'500'000 im Instandsetzungs-bereich (Renovationen, Adaptionen) inklusive dem generellen Hochbauplanungskredit in der Höhe von CHF 300'000, also insgesamt CHF 20'100'000 budgetiert und vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zur Umsetzung vorgesehen. Rückwirkend im Zehnjahresdurchschnitt (2001 - 2010) betrachtet, wurden jährlich in der investiven Rechnung approximativ CHF 24'300'000 und im Instandsetzungsbereich approximativ CHF 7'200'000 aufgewendet. Die Regierung wird auch weiterhin bestrebt sein, der Bauwirtschaft einen finanziellen Investitionssockel im Bereich Hochbau zur Verfügung zu stellen. Die Regierung beabsichtigt dabei, den Investitionsbeitrag für bauliche Massnahmen in etwa auf der Höhe der letzten zwei bis drei Jahre zu plafonieren. Dieser Investitionsbeitrag kann dem heimischen Gewerbe unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt werden, dass nebst den geplanten und notwendigen Instandsetzungsarbeiten auch die in diesem Bericht beschriebenen zukünftig geplanten Investitionsprojekte realisiert werden. Dabei wird sich die Höhe der Finanzmittel unter dem Aspekt der Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit aber auch der finanziellen Realisierbarkeit im Hinblick auf den angespannten Staatshaushalt richten müssen.
Aus der Sicht der Bauwirtschaft kann trotz globaler Finanz- und Wirtschaftskrise derzeit nach wie vor von einer erfreulichen Auftragslage gesprochen werden. Für die nähere Zukunft weisen die Signale für die Bauwirtschaft weiter auf eine befriedigende Auftragslage hin. Wann und ob überhaupt die in den benachbarten Ländern prognostizierte Abschwächung im Baubereich auch in unserer Region oder in Liechtenstein eintreten wird, lässt sich derzeit nicht voraussagen. Auf Grund der restriktiveren Subventionsgesetzgebung und der knapper vorhandenen finanziellen Mittel erwartet die Regierung jedenfalls, dass
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auch die Gemeinden ihre Investitionen im Bereich des Hochbaus nach unten korrigieren könnten.
In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Hand (Land und Gemeinden) jeweils ungefähr 20 % des gesamten Bauvolumens von 400 bis 450 Mio. CHF pro Jahr der Bau- und damit für die Volkswirtschaft bereitgestellt. Allein aus dieser Zahl kann abgeleitet werden, dass vor allem die privaten Bauherren mit ca. 4/5 aller Investitionen den Hauptanteil am Bauvolumen tragen. Durch die sich abzeichnende Reduktion der Neubautätigkeit der öffentlichen Hand dürfte der Anteil am gesamten Investitionsvolumen in den nächsten Jahren etwas zurück-gehen. Die gute Konjunkturlage verdankt der Bausektor Liechtensteins nach wie vor vorwiegend der Investitionsbereitschaft privater Bauherrschaften.
In diesem Hochbautenbericht wird nebst den aktuellen Bauvorhaben im Bereich der Verwaltungs-, Schul- und Kulturbauten wiederum speziell auf Planungs- und Umsetzungsmassnahmen im Bereich des Schulbaus eingegangen. Insbesondere das Vorgehen betreffend den Neubau des Schulzentrums Unterland II und den Ersatzbau des G-Traktes beim Schulzentrum Mühleholz I im Zusammenhang mit der vom Hohen Landtag des Fürstentums Liechtenstein geforderten Auflösung der Realschule St. Elisabeth wird auf der Basis der Interpellationsbeantwortungen (BuA Nr. 18/2012 und BuA Nr. 108/2012) aufgezeigt. Die Regierung beabsichtigt, diesbezüglich zeitnah eine Entscheidungsgrundlage für die Erweiterung des G-Traktes und eine für den Neubau des Schulzentrums Unterland II frühestens im 2. Quartal 2013 vorzulegen.
Die Regierung hat im Juli 2012 die Liegenschaftsstrategie im Bereich der Verwaltungsbauten zur Kenntnis genommen und die ersten Massnahmen verabschiedet. Sie dient als Grundlage für ein nachhaltiges Immobilienmanagement des Landes Liechtenstein. Der Zweck des
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Immobilienmanagements ist es, das Land Liechtenstein bedarfsgerecht mit Immobilien zu versorgen. Dabei müssen die aktuellen und die künftigen Immobilienbedürfnisse abgedeckt werden. Das Immobilienmanagement trägt zu einem sparsamen Umgang mit den Finanzen des Landes bei. Dies wird vor allem durch eine Senkung der laufenden Ausgaben erreicht.
Die Steuerung erfolgt über die beiden Benchmarks Flächeneffizienz und die Vollkosten im Betrieb. Dabei sind die Reduktion der Nutzflächen und die Reduktion der Objekte unerlässliche Parameter. Ein zentraler Baustein dieser Strategie ist die Notwendigkeit der Erstellung eines landeseigenen Verwaltungsgebäudes. Mit der Realisierung eines Verwaltungsgebäudes können verschiedene suboptimale Rahmenbedingungen, wie die heterogene Gebäudestruktur, der hohe, kostspielige Anteil an Mietliegenschaften, ineffiziente organisatorische Faktoren, etc. betrieblich und finanziell verbessert werden. Die Liegenschaftsstrategie wird nebst der Reduktion der Nutzflächen zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und damit zur nachhaltigen Entlastung des Staatshaushaltes beitragen.