Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) und der Strafprozessordnung (StPO) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrages betreffend die Abänderung des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) und der Strafprozessordnung (StPO) am 20. September 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage aufgeworfen.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen den Umfang der intensivierten Überwachungspflicht nach Art. 11 SPG und die Anpassungen bei den Sanktionstatbeständen (Art. 31 SPG).
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen (Federführung)
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Stabsstelle Financial Intelligence Unit
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Staatsanwaltschaft
Gerichte
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Vaduz, 13. November 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) und der Strafprozessordnung (StPO) (BuA Nr. 77/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 20. September 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtgesetz; SPG) und der Strafprozessordnung (StPO) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen beider Gesetze aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den
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bereits getätigten Ausführungen vorgenommen. Als Reaktion auf die Anmerkungen eines Abgeordneten wurden Anpassungen an Art. 30 und 31 SPG vorgenommen. Ferner wurden Formulierungen in § 98a StPO leicht angepasst, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten.