Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes sowie Postulatsbeantwortung zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener
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Die gegenständliche Vorlage sieht Steuergesetzesänderungen vor, welche zu Mehreinnahmen für das Land führen sollen. Es handelt sich hierbei um folgende Massnahmen:
* Anpassung des Tarifs im unteren sowie mittleren Bereich sowie Einführung einer weiteren Tarifstufe (8 %) bei natürlichen Personen;
* Erhöhung des Steuersatzes für die Widmungssteuer;
* Zuweisung der Einnahmen aus der Besteuerung nach dem Aufwand an das Land sowie Erhöhung des Steuersatzes für diese Besteuerung;
* Beschränkung des Schuldenabzuges bei grundpfandgesicherten Schulden auf höchstens den Umfang des Steuerschätzwertes des belasteten Grundstücks;
* Beschränkung der Verlustvortragsverrechnung auf höchstens 70 % des Reinertrages bei juristischen Personen sowie bei selbständig Erwerbenden;
* keine Generierung von vortragsfähigen Verlusten durch Eigenkapital-Zinsabzug.
Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen Vereinfachungen bzw. Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Die gegenständliche Vorlage enthält entsprechende Änderungsvorschläge.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 20. November 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes sowie die Postulatsbeantwortung zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener zu unterbreiten.
Wie die Budgetplanung zeigt, ist im Jahr 2013 sowie den Folgejahren mit erheblichen Mindereinnahmen zu rechnen und es kann auch kurz- und mittelfristig nicht mit einer nachhaltigen Erholung gerechnet werden, weshalb Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes notwendig sind.
Im Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket II zur Sanierung des Staatshaushaltes (Nr. 47/2012) wurden neben Einsparungen auf der Ausgabenseite auch einnahmenseitige Massnahmen vorgeschlagen. Zur Erzielung von Mehreinnahmen wurden im Bereich der Steuern die Einhebung von Quellensteuern von Schweizer Grenzgängern/Grenzgängerinnen, eine Bewertungsände-
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rung bei nicht kotierten Unternehmen sowie die Entkoppelung des Sollertrages und des Eigenkapital-Zinsabzuges vorgeschlagen.
Aufgrund der Zahlen des Budgets 2013 und des Finanzplanes 2014-2017 prüfte die Regierung sodann weitere einnahmenseitige Massnahmen im Bereich der Steuern. Das Budget 2013 geht von Steuereinnahmen von total CHF 554 Mio. aus. Die autonom beeinflussbaren Einnahmen belaufen sich auf CHF 236 Mio. bzw. 43 %. Die übrigen Einnahmen in Höhe von CHF 318 Mio. sind an Verträge mit der Schweiz (Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Zollerträge) oder Österreich (Grenzgängerbesteuerung) gebunden. Die Regierung schlägt bei den autonom beeinflussbaren Einnahmen Änderungen bei der Vermögens- und Erwerbssteuer sowie Ertragssteuer vor. Sie sieht jedoch von der Einführung neuer Steuerarten bzw. der Wiedereinführung von mit dem neuen Steuergesetz abgeschafften Steuerarten vorerst ab.