Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung aufgeworfenen Fragen
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In der Landtagssitzung vom 17. März 2011 wurde die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes in 1. Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Während die Vorlage an und für sich kaum umstritten war und es zu den einzelnen Artikeln auch nur wenige Fragen gab, wurden mehrere grundsätzliche Fragen zum Ablauf der Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt. Die Regierung beantwortet ,wie anlässlich der 1. Lesung in Aussicht gestellt, mit dieser Stellungnahme die anlässlich der ersten Lesungen aufgeworfenen Fragen detailliert. Ebenfalls wird auf die konkrete Gesetzesvorlage eingegangen und dargelegt, warum auf die Anregungen und Änderungswünsche in verschiedenen Bereichen nicht eingegangen werden konnte.
In der Vorlage werden Gesetzesanpassungen mit dem Ziel der Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Krankenkassen vorgeschlagen. Diese Prüfung gemäss Art. 19 Abs. 1 und 2 KVG ist einem allfälligen Wirtschaftlichkeitsverfahren gemäss Art. 19 Abs. 2a, 2b und 2c vorgelagert.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 14. Februar 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 17. März 2011 wurde die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes in 1. Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Mit der vorliegenden Änderung des Krankenversicherungsgesetzes soll die Wirtschaftlichkeitsprüfung gestärkt werden. Während die Vorlage an und für sich kaum umstritten war und es zu den einzelnen Artikeln auch nur wenige Fragen gab, wurden mehrere grundsätzliche Fragen vor allem zum Ablauf der Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt. Die Regierung beantwortet daher vorgängig die gestellten Grundsatzfragen und geht anschliessend auf die Fragen zu den einzelnen Artikeln ein.