Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung der ELG- und AHVG-Vorlagen im Oktober-Landtag 2012 haben sich hauptsächlich zwei Themen herauskristallisiert, welche für die Abgeordneten von besonderem Interesse sind. Es handelt sich hierbei um das Betreuungs- und Pflegegeld bzw. dessen administrative Abwicklung und der Anspruch bei Auslandsaufenthalten sowie die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlagen.
Ausserdem ergibt sich in einem Teilbereich dieser Vorlage ein Konnex zur hängigen Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Die gleichzeitige Behandlung der beiden Vorlagen im Dezember-Landtag 2012 drängt sich daher auf.
Zuständiges Ressort
Ressort Soziales
Betroffene Institutionen
AHV-IV-FAK-Anstalten
Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege
Informations- und Beratungsstelle Alter
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Vaduz, 20. November 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sowie des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (BuA Nr. 110/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Anlass für die vorliegenden Gesetzesvorschläge ist das Bestreben, das Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Teilbereichen zu modernisieren, d.h. einzelne veraltete Regelungen aufzuheben und für andere Bereiche eine zeitgemässe Neuregelung zu treffen. Es handelt sich dabei um verschiedene Bestimmungen in den Bereichen Krankheit, Pflege und Betreuung. Bei dieser Gelegenheit ist auch eine Lockerung bei den damit im Zusammenhang stehenden Betreuungsgutschriften nach dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung angezeigt.