Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen
(Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 25. Oktober 2012 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Im Rahmen dieser ersten Lesung wurde lediglich eine Frage aufgeworfen, welche mit dieser Stellungnahme beantwortet wird.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstelle
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt
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Vaduz, 20. November 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben gemäss BuA Nr. 116/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 25. Oktober 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zwei Abgeordnete begrüssten die Regierungsvorlage in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. Es wurde lediglich eine Frage aufgeworfen, welche mit dieser Stellungnahme beantwortet wird.