Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 148
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz) aufgeworfenen Fragen 
 
4
In der Landtagssitzung vom 23. März 2012 wurde die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes in 1. Lesung beraten (BuA Nr. 20/2012). Nach einer langen Eintretensdebatte mit grundsätzlichen Themen aus dem Gesundheitswesen wurde schliesslich Eintreten beschlossen.
Bei den grundsätzlichen Fragen handelt es sich meist um Themen, die im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Gesamtschau und Weiterentwicklung des Liechtensteinischen Gesundheitswesens (BuA Nr. 51/2010) ausgeführt worden waren. Die Regierung erlaubt sich bei diesen Fragen einen Hinweis auf diesen Bericht und Antrag. Insbesondere war gewünscht worden, ausgehend von den im genannten Bericht und Antrag aufgezeigten möglichen Massnahmen deren jeweiligen Umsetzungsstand aufzuzeigen.
Die spezifisch auf die Vorlage ausgerichteten Fragen betrafen die Ausgestaltung aller wesentlichen Bestandteile der Vorlage.
Die Regierung hält an den anlässlich der ersten Lesung (BuA Nr. 20/2012) vorgeschlagenen Änderungen des KVG fest. Dies betrifft im Wesentlichen:
- Senkung des Staatsbeitrages auf CHF 34 Mio. (Art. 24a)
- Erhöhung der Kostenbeteiligung auf max. CHF 2'000 (Art. 23 und 23a)
- Anpassung des Prämienverbilligungsmodells (Art. 24b Abs.2).
Hingegen wird darauf verzichtet, eine Kostenbeteiligung für chronisch Kranke einzuführen (Art.24 Abs.4), die heutige Regelung wird beibehalten.
Die Vergleiche der Szenarien "Schliessung der Finanzierungslücke durch alleinige Prämienerhöhung" bzw. "durch Erhöhung der Kostenbeteiligung" (siehe Tabellen 4 und 5 im Anhang) zeigen, dass gerade Einkommensschwache (ob im Rentenalter oder noch nicht) von der Reform, wie sie die Regierung vorschlägt, in jedem Fall finanziell profitieren würden. Die Erhöhung der Kostenbeteiligung wird durch die Anpassung der Prämienverbilligung im Sinne des Auftrags des Landtags ("sozialverträgliche Reduktion der Subventionen") sehr gut aufgefangen. Wird die Senkung des Staatsbeitrages durch eine Erhöhung der Prämie kompensiert, müss-
5
te aufgrund der Mehrkosten durch die viel höheren Prämien auf die Anpassung des Prämienverbilligung verzichtet und Szenario B, also Prämienerhöhung und Anpassung der Prämienverbilligung, fallengelassen werden.
Aufgrund der Diskussion anlässlich der ersten Lesung zum Stand der Umsetzung der in BuA Nr.51/2010 vorgeschlagenen Massnahmen wurde diese in der vorliegenden Stellungnahme ausgeführt und in einer Tabelle dargestellt:
6
Tabelle 3: Massnahmen gemäss Bericht und Antrag Nr. 51/2010 ("Gesundheitsbericht"): Übersicht über den Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte
7
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit
8
Vaduz, 27. November 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (BuA Nr. 20/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Die Eintretensdebatte zur ersten Lesung wurde als eigentliche Grundsatzdiskussion zum Gesundheitswesen geführt. Es kamen dabei sehr viele Themen zur Sprache, die mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag in keinem direkten Zusammenhang standen. In dieser Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen nimmt die Regierung im folgenden Kapitel die wesentlichen Themen wieder auf, auch wenn Fragen dazu anlässlich der ersten Lesung zum Teil schon beantwortet worden waren. In Kapitel 3 wird sodann auf spezifische Fragen zu einzelnen Artikeln eingegangen.
Der Bericht und Antrag behandelt verschiedene Themen:
9
Im Rahmen einer legistischen Überarbeitung werden verbesserte Formulierungen vorgeschlagen:
Art. 1, 1a, 1b, 12, 24b Abs. 1, 3, 5 und 6
Für den Bereich der Taggeldversicherung werden präzisierende Anpassungen vorgeschlagen, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen:
Art. 7, 14, 15, 22 Abs. 9
System OKP / OKP plus
Art. 16, 18, 22 Abs. 1 und 1a
Senkung Staatsbeitrag
Art. 24a
Mit Senkung Staatsbeitrag zusammenhängend: Erhöhung der Kostenbeteiligung:
Art. 23 und 23a
Mit Senkung Staatsbeitrag zusammenhängend: Anpassungen bei der Prämienverbilligung ("sozialverträgliche Ausgestaltung"):
Art. 24b Abs. 2
LR-Systematik
8
83
832
LGBl-Nummern
2013 / 066
Landtagssitzungen
19. Dezember 2012
19. Dezember 2012
Stichwörter
Freie Arzt­wahl, Inte­grie­rung in die OKP
Kos­ten­be­tei­li­gung der Krank­ver­si­cherten, Erhöhung
Kran­ken­pas­sen­prä­mien, Verbilligungen
Kran­ken­ver­si­cherte, Erhö­hung der Kostenbeteiligung
Kran­ken­ver­si­cherte, Sen­kung des Staatsbeitrages
Kran­ken­ver­si­che­rungs­ge­setz, Abän­de­rung (Reduk­tion der Sub­ven­tionen - gesetz­liche Anpassungen)
Obli­ga­to­ri­sche Kran­ken­ver­si­che­rung (OKP) plus, Inte­grie­rung der Freien Arztwahl
OKP plus, Inte­grie­rung der Freien Arztwahl
Staats­bei­trag an die Kran­ken­ver­si­cherten, Senkung