Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 152
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Inkraft­treten
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) aufgeworfenen Fragen
(Anpassung von Art. 180a und 905 PGR)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 23. November 2012 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurde von einer Abgeordneten eine Frage gestellt, welche von der zuständigen Regierungsvertreterin beantwortet wurde. Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage wurden keine vorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Landgericht
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Vaduz, 27. November 2012
RA 2012/2401
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Anpassung von Art. 180a und 905 PGR; BuA Nr. 125 /2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 23. November 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Anpassung von Art. 180a und 905 PGR) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Lesung wurde von einer Abgeordneten eine Frage gestellt, welche von der zuständigen Regierungsvertreterin beantwortet wurde. Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage wurden keine vorgebracht.
LR-Systematik
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21
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LGBl-Nummern
2013 / 075
Stichwörter
Per­sonen- und Gesell­schafts­recht, Abän­de­rung (Art. 180a und 905)
PGR, Abän­de­rung (Art. 180a und 905)
qua­li­fi­zierter Ver­wal­tungsrat, Anforderungen
Ver­wal­tungsrat, qua­li­fi­zierter, Anforderungen